Mittwoch, 30. November 2016

Verjährung droht!

Alle Jahre wieder droht der Verlust von Forderungen durch Zeitablauf.

Handwerker, Selbständige, Kaufleute: Mit Ablauf des 31.12.2016 verjähren alle Forderungen, die in 2013 entstanden sind.  Mahnungen hemmen die Verjährung nicht!

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Ansprüche gegen säumige Auftraggeber vom Verjährungseintritt zum Jahresende bedroht sind, sollten Sie schleunigst eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Vorfälle beauftragen.

Bedenken Sie: Die Prüfungen sind häufig zeitaufwändiger als Sie annehmen.!




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