Dienstag, 8. November 2016

OLG Karlsruhe - Bausparkasse darf bei Zuteilungsreife den Bausparvertrag nicht kündigen

Das OLG Karlsruhe hat am 08.11.2016 entschieden, dass die Bausparkasse  nach Zuteilungsreife von sich aus nicht den Bausparvertrag kündigen darf. Im entschiedenen Fall war der Vertrag seit 2002 zuteilungsreif und die Bausparkasse hatte 2015 den Vertrag gekündigt, weil bis dahin kein Bauspardarlehen abgerufen worden war.

Damit sind sich die beiden Oberlandesgerichte in Baden-Württemberg - Stuttgart und Karlsruhe - einig.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Schwarzer Tag für die Bausparkassen.


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