Welche Banken haben in der Vergangenheit fehlerhafte
Widerrufsbelehrungen verwendet?
Bei der Prüfung zahlreicher Widerrufsbelehrungen verschiedener
Finanzierungsinstitute sind u. a. folgende Banken negativ aufgefallen:
PSD-Bank, Raiffeisenbank Kraichgau, Badische Beamtenbank, Volksbank
Dreiländereck, BHW, ING. Diba, Deutsche Kreditbank, SEB, Targobank,
Santanderbank, viele Sparkassen, u. a. die Sparkassen Bühl und
Freiburg-Breisgau.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung wurden auch bei Kreditverträgen von
Versicherungsgesellschaften gefunden.
Nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest, die nach eigenen
Angaben rund 3.000 Verträge geprüft hat, sind rund 80 % aller
Widerrufsbelehrungen mit Fehlern behaftet und deshalb vom Verbraucher
angreifbar.
Besonders betroffen sind Verbraucherkreditverträge, die zwischen 2003
und 2009 abgeschlossen wurden.
Das Recht zum Widerruf für Altverträge läuft am 21.06.2016 aus.
Wer jetzt noch seine Kreditverträge widerrufen will, muss sich also
beeilen.
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