Dienstag, 29. März 2016

Individualbeitrag - was Banken unter Kreativität verstehen!



Banken versuchen häufig, anstelle der unwirksamen Bearbeitungsgebühren durch Wortneuschöpfungen doch noch Extrageld bei neuen Krediten abzuschöpfen. 

 Dies wird  auch mit dem "Individualbeitrag" bezweckt. Das LG Stuttgart hat dies nun für zulässig erklärt, weil der Kunde die Wahl habe zwischen Basiskredit u. dem sog. "Individualkredit" mit Sonderrechten bei Zins- u. Tilgungszahlungen als "echte Gegenleistungen".
 Nur diese Sonderleistungen lassen sich Banken schon immer über einen höheren Zinssatz vergüten. Hat das LG Stuttgart aber noch nicht bemerkt und ist der Bank auf den Leim gegangen.

Das LG Stuttgart hat übersehen, dass Vorfälligkeitsentschädigungen bei Verbraucherkrediten gemäß § 502 BGB  auf 0,5 % bis 1 % der Kreditsumme  und maximal auf den Betrag der Zinszahlungen, die bei Weiterführung des Kredits angefallen wären, begrenzt sind.  Bei einem Kredit von 80.000 EUR wären dies also maximal 800,00 EUR, die auch nur dann anfallen würden, wenn der Kredit entgegen der ursprünglichen Absicht vorzeitig getilgt werden würde.
Auch andere "Vergünstigungen" wie Zins- u. Tilgungsaussetzungen für einen begrenzten Zeitraum
haben Banken schon immer eingeräumt, wenn beim Darlehensnehmer mal Not am Mann war. Das gilt jedenfalls für die Finanzinstitute, die an ihren Kunden noch Interesse haben und und lieber eine verzögerte Rückführung des Darlehens als dessen Totalausfall bei einer vorübergehenden Notlage des Kunden in Kauf nehmen.

Banken, die Kunden nur noch als Melkkühe betrachten, "verkaufen" ihren Kunden dagegen fingierte Vergünstigungen zu überhöhten Preisen.
 
Anders das LG Düsseldorf, welches den "Individualbeitrag" für unwirksam hält.

 http://service.ra-newsflash.de/portal2004/go.php


Auf Seite 1 bei Google - Individualbeitrag

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