Mittwoch, 10. November 2010

Kranke Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung

Aus aktuellem Anlaß:

Kranke Arbeitnehmer haben gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf Gehalts- oder Lohnfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen, wenn sie wegen derselben Krankheit bis zu 6 Wochen krank geschrieben sind. Danach besteht Anspruch gegen die Krankenkasse auf Krankengeld.
Erfolgt Krankschreibung wegen Krankheit 1 und danach wegen Krankheit 2, bleibt die Fehlzeit wegen Krankheit 2  bei Ermittlung der 6-Wochenfrist wegen Krankheit 1 außer Betracht.

Dennoch behalten manche Arbeitgeber bei Krankheit unabhängig von der Dauer der Krankheit den Arbeitslohn einfach ein.
Das ist nichts als Schikane und offener Rechtsbruch!
Der betroffene Arbeitnehmer soll so klein gemacht werden.
In dieselbe Richtung gehen ständige Anrufe. Liegt die Krankmeldung vor, muß der Arbeitgeber von deren Richtigkeit ausgehen, es sei denn, er kann das Gegenteil beweisen.

Krank geschrieben zu sein ist übrigens nicht identisch mit Bettlägerigkeit oder ständig in der Wohnung anwesend sein zu müssen.

Sonntag, 31. Oktober 2010

Neugierige Arbeitgeber contra ärztliche Schweigepflicht

Es sollte sich längst in Arbeitgeberkreisen herumgesprochen haben. Dennoch gibt es immer noch Chefs, die glauben, bei Krankheit von Arbeitnehmern durch Anruf beim krank schreibenden Arzt  die Gründe der Krankschreibung herausfinden zu können.

Den Anruf kann man sich sparen: Ärzte und ihr Personal stehen unter Schweigepflicht. Den Arbeitgeber geht die Krankheit seines Arbeitnehmers nichts an.

Donnerstag, 28. Oktober 2010

Rechtschutzversicherung - never ending story

Auf meine Rechtschutzanfrage kommt ein Brief mit den üblichen Fragen, aus denen zu schließen ist, daß Sachbearbeiter/in den Brief über den Betreff hinaus nicht gelesen hat oder den Vorgang abwimmeln will.
Alles, was zur Sache wichtig war, stand schon in meinem ersten Schreiben. Ich hasse es, mich zu wiederholen. Ich hasse es, wenn mir andere die Lebenszeit stehlen. Mein Hinweis in der Antwort auf die dümmliche Fragerei, daß das nun als Stichentscheid zu betrachten ist, wurde prompt mit der Deckungszusage und der Überweisung der Gerichtskosten beantwortet.

Warum nicht gleich so. Arbeitsüberlastung bei der Versicherung löst man so nicht!  

Sonntag, 17. Oktober 2010

Gerichtliche Ohrfeige für die Deutsche Bahn Netz AG

Der BUND, Landesverband-Baden-Würrtemberg, hatte einen Eilantrag gegen die Baumfällarbeiten im Stuttgarter Schloßpark vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt. In diesem Verfahren hatte die Deutsche Bahn Netz AG die Existenz eines Schreibens des Eisenbahn-Bundesamtes verschwiegen, welches die Baumfällarbeiten wegen des Juchtenkäfervorkommens im mittleren Schloßpark vorläufig verboten hatte.

Amtsanmaßung des Regierungspräsidiums Karlsruhe - Istanbul liegt in Deutschland?

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hatte sich mit folgendem Fall zu beschäftigen:
Ein Busunternehmen hatte die Genehmigung für einen Linienverkehr von Karlsruhe über Stuttgart, München, Istanbul nach Adapazari in der Türkei beantragt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte die Haltestelle Istanbul verboten, weil es bereits andere Unternehmen gibt, die Istanbul anfahren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte das Verbot bestätigt.
Der VGH hat der Berufung des Unternehmens stattgegeben. Neben anderen Gründen hat es ausgeführt, daß Istanbul nicht der deutschen Hoheitsgewalt unterliegt. Die Revision wurde nicht zugelassen.
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2010, Az: 12 S 1725/09

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Virtuelle Nahrung

Macht garantiert nicht dick:
Windbeutel!
Mein PC ist eine Konditorei.

Nicht ganz so vorbildlich

Seit 3,5 Monaten wartet mein Mandant auf die Entscheidung eines Rechtsstreits. Der zuständige Richter verfügt 10. Tage,  nachdem der  schon einmal verlegte Verkündungstermin hätte stattfinden sollen, erneut eine Verlegung auf Mitte November wegen Arbeitsüberlastung.