Montag, 17. August 2015

Vertrauensverhältnis gestört!?

Die Argumente einiger Banken, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherkrediten verwendet haben, werden immer abstruser.

Da schreibt eine Raiffeisenbank, die eine durch und durch falsche Widerrufsbelehrung verwendet hat, nach erhaltenem Widerruf ihren Kunden neben den üblichen Textbausteinen, wie z. B.

1. unsere  Widerrufsbelehrung ist korrekt,
2. Sie (die Kunden) sind ausführlich beraten worden,
3. durch Zeitablauf ist Verwirkung eingetreten,

nun auch noch:

 "Beachten Sie bitte, dass durch den Widerruf das Vertrauensverhältnis zu unserem Haus beeinträchtigt wird."

Offensichtlich ist für diese Bank das Vertrauensverhältnis eine Einbahnstrasse.  Macht der Kunde von seinem Recht Gebrauch, beeinträchtigt dies das Vertrauensverhältnis. Macht die Bank von ihren vermeintlichen oder echten Rechten Gebrauch, beeinträchtigt dies das  Vertrauensverhältnis selbstverständlich nicht!

Pikant auch: Die Bankkunden sind nie persönlich beraten worden.

Da interessiert es offensichtlich auch nicht, dass die Widerrufsbelehrung mit diesem Wortlaut schon 2008  vom Bundesgerichtshof verworfen wurde, eine Pflicht zur Nachbelehrung besteht, deren Verletzung zum Schadensersatz verpflichtet und die Voraussetzungen für eine angebliche Verwirkung von der Bank noch nicht einmal ansatzweise erläutert werden. Über die Frage der Verwirkung konnte der BGH übrigens bis heute nicht entscheiden, weil die Banken dies bisher verhindert haben.




Merke:  Viele Bankinstitute schreiben einfach nur Unsinn. Vielleicht läßt sich der Kunde/ die Kundin verunsichern oder einschüchtern. Wenn dies bei jedem Dritten klappt, hat die Bank ein gutes Geschäft gemacht.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen