Donnerstag, 8. November 2012

Kreditbearbeitungsgebühren



Mehrere Oberlandesgerichte quer durch die Republik haben entschieden, daß Kreditbearbeitungsgebühren der Banken unzulässig sind. Die Amts- und Landgerichte folgen dieser Rechtsprechung. Nur bei den Banken werden diese Entscheidungen nicht zur Kenntnis genommen.
Also bleibt den Bankkunden nur übrig, den Erstattungsanspruch gegen die Geldinstitute einzuklagen. Für Vorgänge aus 2009 tritt zum 31.12.2012 Verjährung ein.

Eine Entscheidung des BGH liegt noch nicht vor.

1 Kommentar:

  1. Die lang erwartete Entscheidung des BGH in einer Sache einer Sparkasse wurde nicht gefällt, weil die Sparkasse die Revision zurückgezogen hat. Wie man in Fachkreisen munkelt, eben damit keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt und der einzige Weg für den Verbraucher eben eine Klage in eigener Sache ist.

    http://www.bankundkapitalmarkt.de/verbraucher/2285-sparkasse-zieht-bgh-revision-zur-kreditbearbeitungsgebuehr-zurueck.html

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