Neue Chancen für Käufer von Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 hat die
wesentlichen Fragen zugunsten der geschädigten Autokäufer entschieden.
- Das Gericht hat eine sittenwidrige Schädigung von VW zulasten der Käufer bejaht.
- Es hat auch festgestellt, dass leitende Mitarbeiter und auch der Vorstand über diese Strategie Bescheid wussten und sie gebilligt haben, ferner die Käufer ahnungslos waren, weshalb eine besonders verwerfliche Gesinnung der Geschäftsleitung zulasten der Kunden anzunehmen ist.
- Der BGH hat ferner entschieden, dass der Schaden schon mit dem Abschluss eines nachteiligen Vertrages beim Kunden entstanden ist und dieser Schaden auch nicht rückwirkend durch ein Software Update beseitigt werden kann.
- Das Gericht hat außerdem bestätigt, dass den Autohersteller eine sogenannte sekundäre Darlegungslast aufzuerlegen ist, weil der geschädigte Kunde zu Einzelheiten der internen Verantwortlichkeit, der Konzernstruktur und auch der Konstruktion des Motors im einzelnen keine Erkenntnisse hat und diese auch nicht gewinnen kann und deswegen die Anforderungen an den klägerischen Vortrag insoweit nicht überspannt werden dürfen.
- Geklärt ist nun auch die Frage wegen der Nutzungsvergütung für gefahrene Kilometer. Das Gericht ist der Meinung, dass sich die Käufer eine Nutzungsvergütung für gefahrene Kilometer anrechnen lassen müssen. Diese Frage ist also für die Zukunft geklärt.
- Geklärt ist auch, dass die Kläger einen Verzinsungsanspruch haben.
Für die Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage, welche
von VW keinen Vergleichsvorschlag erhalten haben, hat sich durch die
Entscheidung des BGH vom 25. Mai 2020 die Rechtslage verbessert. Die
Erfolgsaussichten der nun bis spätestens Ende Oktober 2020 einzureichenden
Klagen vor den Gerichten sind erheblich gewachsen.
Auch für alle anderen Prozesse, die noch bei den Gerichten in
erster oder zweiter Instanz rechtshängig sind, gibt es jetzt eine weitgehend
klare Linie, sodass auch diese Kläger sehr gute Aussichten auf Erfolg gegen den
Autohersteller haben.