Dienstag, 26. Mai 2020

Gewinnchancen gegen VW durch BGH-Urteil gestiegen!



Neue Chancen für Käufer von Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189


Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 hat die wesentlichen Fragen zugunsten der geschädigten Autokäufer entschieden.


  • Das Gericht hat eine sittenwidrige Schädigung von VW zulasten der Käufer bejaht.



  • Es hat auch festgestellt, dass leitende Mitarbeiter und auch der Vorstand über diese Strategie Bescheid wussten und sie gebilligt haben, ferner die Käufer ahnungslos waren, weshalb eine besonders verwerfliche Gesinnung der Geschäftsleitung zulasten der Kunden anzunehmen ist.

  • Der BGH hat ferner entschieden, dass der Schaden schon mit dem Abschluss eines nachteiligen Vertrages beim Kunden entstanden ist und dieser Schaden auch nicht rückwirkend durch ein Software Update beseitigt werden kann.



  • Das Gericht hat außerdem bestätigt, dass den Autohersteller eine sogenannte sekundäre Darlegungslast aufzuerlegen ist, weil der geschädigte Kunde zu Einzelheiten der internen Verantwortlichkeit, der Konzernstruktur und auch der Konstruktion des Motors im einzelnen keine Erkenntnisse hat und diese auch nicht gewinnen kann und deswegen die Anforderungen an den klägerischen Vortrag insoweit nicht überspannt werden dürfen.



  • Geklärt ist nun auch die Frage wegen der Nutzungsvergütung für gefahrene Kilometer. Das Gericht ist der Meinung, dass sich die Käufer eine Nutzungsvergütung für gefahrene Kilometer anrechnen lassen müssen. Diese Frage ist also für die Zukunft geklärt.



  • Geklärt ist auch, dass die Kläger einen Verzinsungsanspruch haben.


Für die Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage, welche von VW keinen Vergleichsvorschlag erhalten haben, hat sich durch die Entscheidung des BGH vom 25. Mai 2020 die Rechtslage verbessert. Die Erfolgsaussichten der nun bis spätestens Ende Oktober 2020 einzureichenden Klagen vor den Gerichten sind erheblich gewachsen.

Auch für alle anderen Prozesse, die noch bei den Gerichten in erster oder zweiter Instanz rechtshängig sind, gibt es jetzt eine weitgehend klare Linie, sodass auch diese Kläger sehr gute Aussichten auf Erfolg gegen den Autohersteller haben.



Freitag, 2. August 2019

Volkswagen heilt Abgasmanipulation durch Abgasmanipulation - Software-Update mit illegalem Thermofenster

Das Landgericht Düsseldorf hat in einer Pressemitteilung vom 31.07.2019 mitgeteilt, dass die Volkswagen AG  dazu verurteilt wurde,  dem Kläger  den Kaufpreis für den von ihm  erworbenen VW Tiguan 2.0 TDI, abzgl. einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zu erstatten und das Fahrzeug zurückzunehmen

Als Begründung gab das Gericht an,  dass das Software Update, welches bei diesem Fahrzeug aufgespielt worden war,  nach den europäischen Regeln erneut eine unzulässige  Abschaltvorrichtung beinhaltet.

 Das Software-Update  funktioniert nur  bei Temperaturen zwischen 10-32 °C. Bei Temperaturen unter 10° und über 32° findet keine Abgasreinigung statt. 

Glaubwürdigkeit bei VW im Schlingerkurs

 Gerade in den letzten Wochen  konnten wir in Deutschland feststellen, dass die Temperaturen auch hierzulande bis auf über 40° Celsius steigen können.  Temperaturen unter 10°Celsius haben wir im Winter ebenfalls genug.

Außerdem  soll die Abgasreinigung ab einer Höhe von 1000 m ausgeschaltet werden. Offensichtlich ist man bei Volkswagen der Meinung, dass es in unseren Breitengraden  keine Straßen auf einer Höhe ab 1000 m gibt und auch kein Mensch in Skiurlaub fährt.

Wenn der Vorwurf des Landgerichts Düsseldorf zutrifft, dann ist die Volkswagen AG zum zweiten Mal auf dem rechtlichen Parkett gründlich ausgerutscht und hat ihre Glaubwürdigkeit endgültig verspielt.

Natürlich war der klagende Kunde  über dieses Thermofenster beim Aufspielen des Software-Updates über diese Feinheiten nicht informiert worden.

Das Gericht hat deutlich gemacht,  dass die behauptete „Abstimmung mit dem Kraftfahrtbundesamt" unbeachtlich und auch die Frage, ob die  Abgaswerte nunmehr eingehalten werden, irrelevant sind.

Der Schadensersatzanspruch  ergibt sich aus den Vorschriften  der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB.

Mit einem Software-Updates, welches ebenfalls eine unzulässige  Abgasvorrichtungen beinhaltet, hat die Volkswagen AG aber wohl eine neue Ursache für Ansprüche aus sittenwidriger Schädigung gesetzt. Das könnte die Verjährungsfrist, auf die Volkswagen  aktuell  herumreitet, neu in Gang setzen.





Mittwoch, 19. Juni 2019

Software-Update im Dieselskandal und die Folgen!

  • Die ersten beiden Gänge stottern, 
  • das Fahrzeug setzt sich nur äußerst langsam und schwach in Gang,
  • der AdBlue-Verbrauch ist dramatisch gestiegen, 
  • das Fahrzeug ist viel lauter geworden, 
  • die Motorkontrollleuchte steht dauerhaft auf Rot. 

Donnerstag, 30. Mai 2019

Sie fahren einen Mercedes Diesel mit dem Motor OM 651? Euronorm 5 oder 6 b? Dann sind Sie Teil des Dieselskandals!


Anfang April 2019 meldete die Presse, dass sich beim Daimler-Konzern ein neuer Dieselskandal entwickelt. 
Es geht um Pkw, die in der Zeit zwischen 2012 bis 2015 gebaut wurden und den Motor OM 651 und die Euronorm 5 haben.
Ein Mandant kann dieser Tage mit seinem Fall zu mir. Es handelt sich um den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic.
Das entsprechende Software-Update ist Anfang Mai 2019 aufgespielt worden im Rahmen einer freiwilligen
"Aktualisierung der Motorsteuerung" 
 
Freiwillige Maßnahmen kommen beim Dieselskandal immer dann, wenn ein amtlicher Rückruf unmittelbar droht. 
Die Sachlage ist also eindeutig, der Sachmangel kann nicht glaubhaft abgestritten werden.
Mercedes GLK 220 CDI
Was übrig bleibt, ist ein dramatischer Wertverlust. 
Abgasmanipulierte Pkw sind trotz Software-Update nahezu unverkäuflich.

Prozesse dagegen sind leicht zu gewinnen.


Donnerstag, 18. April 2019

Neuer Dieselskandal bei Mercedes?



Das Kraftfahrtbundesamt hat ein weiteres Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet.

Beim Mercedes GLK 220 CDI  sollen unzulässige Abschalt-Vorrichtungen eingebaut worden sein.

Betroffen sind Pkw mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5, die in den Jahren 2012 bis 2015 gebaut wurden.
Beim Daimler-Konzern verhält man sich wie immer:

"Man prüfe und kooperiere selbstverständlich mit dem Kraftfahrtbundesamt."

Wenn man weiß, dass diese Behörde förmlich zum Jagen getragen werden muss, bis sie überhaupt Maßnahmen gegen die deutsche  Autoindustrie ergreift, kann man davon ausgehen, dass  massive Verdachtsmomente  für die Abgasmanipulation bei diesem Fahrzeugtyp vorliegen.

Daimler tut gerade so, als wäre das ganze Unternehmen mit der Produktion seiner Fahrzeuge gar nicht  beschäftigt und als würden solche Vorfälle immer aus heiterem Himmel fallen!

Die Vorstände legen wie in der Vergangenheit das Verhalten kleiner Kinder an den Tag.

  • Sie haben nie etwas getan,
  • sie haben nie etwas gewusst und
  • verantwortlich sind sie selbstverständlich auch nicht.
Mercedes-Stern 

Die Käufer dieser Fahrzeuge können sich schon mal warm laufen. Es empfiehlt sich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn man noch keine hat.

Dabei  sollte  man darauf achten, dass Abgasmanipulationen im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen sind.
Wenn sich der Vorwurf erhärtet, wovon auszugehen ist, werden wieder rund 60.000 Kunden betrogen und geschädigt worden sein.

Nicht jeder Kunde wird dies sang- und klanglos hinnehmen wollen, sondern seine Rechte verfolgen.

Fahrzeuge mit illegaler Abgaseinrichtung

Autoauspuff 


Alle in Deutschland tätigen Autokonzerne haben seit vielen Jahren beim Schadstoffaustausch von Dieselmotoren "getrickst"  und gegen europäisches Recht verstoßen.

Sie haben sich damit die Betriebszulassungen dieser Autos beim Kraftfahrtbundesamt arglistig erschlichen!

Alle Autohersteller von A bis V haben damit auch ihre Kunden betrogen, die jetzt die Folgen ausbaden müssen!

Für geschädigte Autokäufer gibt es drei Möglichkeiten,  sich gegen diese Machenschaften zu wehren:

  •  Die Händler wegen Sachmängeln am      Fahrzeug verklagen. 
  •  
  •  Gegen die Hersteller wegen sittenwidriger Schädigung auf Rückabwicklung der Kaufverträge klagen!

Diese beiden Möglichkeiten bestehen nur bei Dieselfahrzeugen der Euro Normen 4 bis 6 b.

  •  3. Eine dritte Möglichkeit besteht bei        Fahrzeugen mit Diesel- oder Benzinmotoren.

Wurde nämlich der Kauf durch Kredit finanziert und wurde der Kredit vom Händler vermittelt, handelt es sich beim Kauf und beim Kredit um verbundene Geschäfte.

In den Kreditverträgen wurden häufig falsche Widerrufsbelehrungen verwendet.

Das hat zur Folge, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen nie zu laufen begonnen hat.

Aus diesem Grund kann der Kreditvertrag auch noch viele Jahre später widerrufen werden.


Damit wird auch der Kaufvertrag hinfällig!
Auf die Abgasproblematik kommt es in diesen Fällen gar nicht.

Deshalb funktioniert dieser Weg auch bei Kraftfahrzeugen mit Benzinmotor!


Die Erfolgsaussichten sind in allen drei Fällen sehr gut.Die Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Sollte für das Fahrzeug noch keine Rechtsschutzversicherung bestehen, kann eine solche Versicherung auch jetzt noch abgeschlossen werden.




Montag, 28. Januar 2019

Musterfeststellungsklage gegen Mercedes Benz Bank - Fortsetzung

Möglicherweise ist die Klage unzulässig. 

Der klagende Verband muss seine Klagebefugnis beweisen. 

 

Auch, wenn ihm das gelingt,so sind von angeblich über 680 Klägern  ca. 4/5 der Anmeldungen auf jeden Fall aber unbegründet, weil die Kläger fehlerhafte Angaben gemacht haben.



Es ist mir ein Rätsel: 

Man kauft ein teures Auto, beteiligt sich an einem Massenverfahren, weil dies "kostenlos" ist und ist noch nicht einmal bereit, einen dreistelligen Betrag für eine juristische Hilfestellung bei der Anmeldung im Klageregister zu investieren!

Das ist am falschen Ende gespart! Dieser Geiz kann die Beteiligten noch teuer zu stehen kommen!



 
Die Beteiligten werden auch nicht wissen, dass sie aus der Musterfeststellungsklage ab dem 26.01.2019 nicht mehr aussteigen können. Ein Rücktrittsrecht hätten sie nur bis zum 25. Januar 2019 um 24 Uhr gehabt.

Das Gesetz sieht einen Ausstieg aus der Musterfeststellungsklage nur bis zum Ablauf des Tages vor, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat. Das war der 25.Januar 2019.

Über den Verlauf der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart und die Konsequenzen daraus werden wohl die meisten Beteiligten am 25.10.2019 noch gar nicht informiert gewesen sein.

Die geschädigten Autokäufer wären besser beraten gewesen, die Rückgabe des Autos auf andere Art und Weise zu erreichen.  


Alternative Möglichkeiten dazu gibt es. Diese sind auch bekannt!



Diese Möglichkeiten stehen den "Musterklägern" auch jetzt noch offen!