Montag, 28. Januar 2019

Musterfeststellungsklage gegen Mercedes Benz Bank - Fortsetzung

Möglicherweise ist die Klage unzulässig. 

Der klagende Verband muss seine Klagebefugnis beweisen. 

 

Auch, wenn ihm das gelingt,so sind von angeblich über 680 Klägern  ca. 4/5 der Anmeldungen auf jeden Fall aber unbegründet, weil die Kläger fehlerhafte Angaben gemacht haben.



Es ist mir ein Rätsel: 

Man kauft ein teures Auto, beteiligt sich an einem Massenverfahren, weil dies "kostenlos" ist und ist noch nicht einmal bereit, einen dreistelligen Betrag für eine juristische Hilfestellung bei der Anmeldung im Klageregister zu investieren!

Das ist am falschen Ende gespart! Dieser Geiz kann die Beteiligten noch teuer zu stehen kommen!



 
Die Beteiligten werden auch nicht wissen, dass sie aus der Musterfeststellungsklage ab dem 26.01.2019 nicht mehr aussteigen können. Ein Rücktrittsrecht hätten sie nur bis zum 25. Januar 2019 um 24 Uhr gehabt.

Das Gesetz sieht einen Ausstieg aus der Musterfeststellungsklage nur bis zum Ablauf des Tages vor, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat. Das war der 25.Januar 2019.

Über den Verlauf der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart und die Konsequenzen daraus werden wohl die meisten Beteiligten am 25.10.2019 noch gar nicht informiert gewesen sein.

Die geschädigten Autokäufer wären besser beraten gewesen, die Rückgabe des Autos auf andere Art und Weise zu erreichen.  


Alternative Möglichkeiten dazu gibt es. Diese sind auch bekannt!



Diese Möglichkeiten stehen den "Musterklägern" auch jetzt noch offen!