Donnerstag, 11. Oktober 2012

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG

Am 12. Mai 2011 hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil entschieden, dass die Kosten eines Prozesses als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden müssen.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

1. Die Aufwendungen für den Prozess müssen zwangsläufig entstehen.

2. Die Rechtsverfolgung muss Aussicht auf Erfolg haben. Das ist dann der Fall, wenn die         Chancen für den Erfolg mindestens so hoch sind, wie für den Misserfolg.

Abzugsfähig sind

  •   die Gerichtskosten, die Anwaltskosten des eigenen und des gegnerischen Anwaltes,          wenn man den Prozess verloren hat;

  •  Die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des eigenen Anwaltes wenn man den Prozess   zwar gewonnen hat, beim Gegner aber nichts zu holen ist.

Hat eine Rechtsschutzversicherung die Kosten dauerhaft übernommen, ist der Abzug als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung nicht möglich.

Änderungen in der Zwangsvollstreckung ab 2013



1. Ab dem 1. März 2013 müssen für die Zwangsvollstreckung Formulare verwendet werden, die vom Gesetz verbindlich vorgegeben werden.

Es wird  nicht mehr zulässig sein, selbst hergestellte Formulare zu verwenden, was bisher allgemein üblich ist.

Die Pflichtformulare sollen auf den Webseiten des BMJ, der Landesjustizverwaltungen und den Justiz-Portalen von Bund und Ländern zum Ausdruck am Computer oder zum Ausdruck zur Verfügung stehen.

2. Das Gesetz sieht u . a. einen neuen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen eines "gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach § 850d ZPO" vor. Dieser Antrag hat einen Umfang von sage und schreibe 10 Seiten!

3. Neu wird auch ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen "gewöhnlicher" Geldforderungen sein. Dieser Antrag soll 9 Seiten lang werden!

Es hat den Anschein, dass sich der Gesetzgeber wieder in Kleinkram verbissen hat, anstatt die wirklich wichtigen Rechtsprobleme zu lösen.

Zentrale Vollstreckungsgerichte ab dem 01.10.2013



Zum 1. Januar 2013 werden zentrale Vollstreckungsgerichte in allen 16 Bundesländern eingerichtet.

Die zentralen Vollstreckungsgerichte werden zuständig sein für die Verwaltung der Schuldnerverzeichnis-Datenbank und für den Abruf von Vermögensverzeichnissen.

Zuständig werden zukünftig sein:

Baden-Württemberg  ~ AG Karlsruhe
Bayern  ~  AG Hof
Berlin   ~  AG Berlin-Mitte
Brandenburg  ~  AG Nauen
Bremen  ~  AG Bremerhaven
Hamburg ~ AG Hamburg-Mitte
Hessen    ~  AG Hünfeld
Mecklenburg-Vorpommern   ~  AG Neubrandenburg
Niedersachsen  ~  AG Goslar
Nordrhein-Westfalen  ~  AG Hagen
Rheinland-Pfalz  ~  AG Kaiserslautern
Saarland  ~  AG Saarbrücken
Sachsen-Anhalt  ~  AG Dessau-Roßlau
Schleswig-Holstein  ~  AG Schleswig
Thüringen  ~  AG Meiningen

Dienstag, 11. September 2012

Augen auf beim Leihwagen

Wer bei einem Unfall einen Mietwagen nimmt, kann auf einem Teil seines Schadens sitzen bleiben.

Amtsgericht München, Urteil vom 25.01.2012
- 345 C 30646/11 -

AG München zum Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Unfall

Dem Marktpreisspiegel Deutschland 2008 des Fraunhofer Instituts ist Vorrang vor der Schwacke-Liste zu geben.
Das ist jedenfalls die Meinung des Amtsgerichts München.

 


Mittwoch, 29. August 2012

Clubabend des BPW Mannheim-Ludwigshafen am 04.09.2012


Am 04.09.2012 ab 19.00 Uhr im Augusta Hotel Mannheim, Augustaanlage 43, findet  monatliche Clubabend des BPW, Business and Professional Women e. V. , Club Mannheim - Ludwigshafen mit Vortrag statt. Thema des Vortrages: „ Ludwigshafen – Keine Stadt für Frauen“.

Es referiert Frau  Dr. Anette Konrad, Journalistin und Historikerin.

Interessentinnen sind uns immer willkommen. Gästebeitrag: 12 Euro

Vor und nach dem Vortrag besteht Gelegenheit zum gemeinsamen Essen, Austausch sowie gegenseitigem Kennenlernen.

Dienstag, 21. August 2012

Mieter ist nicht versichert - was nun?

Eine Suchanfrage auf meiner website lautete: Mieter ist nicht versichert - was nun?

Die Rechtslage ist ganz eindeutig: der Mieter haftet für den Schaden, den er - auch fahrlässig - angerichtet hat, auch dann, wenn er keine Haftpflichtversicherung hat.

Der Abschluß einer Haftpflichtversicherung, die auch die Wohnung mit einschließt, ist also immer zu empfehlen.

Rückwärts versichern geht übrigens nie!

Montag, 2. Juli 2012

Trainerinnen für Seminare zum beruflichen Wiedereinstieg von BPW Germany gesucht


Ausschreibung des BPW Germany e.V.

Trainerinnen für Seminare zum
beruflichen Wiedereinstieg und zur familienfreundlichen Arbeitsgestaltung von Frauen gesucht

Sehr geehrte Business and Professional Women,

BPW Germany wird gemeinsam mit einem Kooperationspartner eine Seminarreihe zum Thema „beruflicher Wiedereinstieg“ durchführen.

Ziel der Seminarreihe ist, Frauen durch den BPW aktive Unterstützung bei der Planung des beruflichen Wiedereinstiegs zu bieten und gleichzeitig eine familienfreundliche Arbeitsgestaltung zu erreichen. Zu diesem Zweck werden unter unseren BPW-Mitgliedern Trainerinnen gesucht, die Frauen zum einen in der selbstbewussten Kommunikation und Zielfindung zum beruflichen Wiedereinstieg trainieren können. Zum anderen sollen innerhalb der Trainings effektive Maßnahmen zur familienfreundlichen Unternehmensführung vorgestellt werden. Im Zuge dessen wird der individuelle Bedarf jeder Teilnehmerin ermittelt, um sie dahin gehend gezielt zu trainieren, diesen individuellen Bedarf mit den Unternehmen im Rahmen der familienfreundlichen Unternehmensführung zu verhandeln.

Die Seminarreihe ist über einen Zeitraum von 3 Jahren angelegt. Für das Jahr 2012 sollen ab Oktober 3 Wochenendseminare stattfinden, für die Folgejahre 2013 und 2014 sind voraussichtlich weitere 8 Veranstaltungen pro Jahr geplant, die sich auf das ganze Jahr verteilen werden.

Trainingsinhalte:

•             Selbstbewusste Kommunikation (Selbstbild/Fremdbild – PIE-Modell)
•             Selbstbewusstes Auftreten (Präsentation, Dress Code)
•             Erfolgreiche Gehaltsverhandlungen
•             Zielfindung zum beruflichen Wiedereinstieg
•             Arbeitsmodelle zum beruflichen Wiedereinstieg
•             Kontakthalten mit dem Unternehmen während der Pause
•             Maßnahmen der familienfreundlichen Unternehmensführung
•             Individuelles Coaching der Teilnehmer (zur Familienplanung/zum
        Wiedereinstieg)
•             Umgang mit Veränderungen 
•             Zeitmanagement

Trainingsdauer:

1 bis 2 Tage

Zeitraum der Trainings:

2012: Ab Oktober 3 Wochenendseminare
2013 + 2014: Jeweils 8 Seminare über das Jahr verteilt

Trainerinnenqualifikation:

•             Trainerausbildung (Methodik und Didaktik)
•             Erfahrung im Konzipieren von Seminaren
•             Erfahrung im Kommunikationstraining und Coaching
•             sehr gute Kenntnisse zur aktuellen politischen Landschaft der 
        familienfreundlichen Unternehmensführung
•             BPW-Mitglieder werden bevorzugt

Wir laden Sie ein, Ihre Bewerbung bis zum 15. Juli 2012 per Email an die Bundesgeschäftsstelle des BPW Germany: info@bpw-germany.de zu senden.

Für Fragen vorab steht Ihnen Johanna Marius (Ressortleiterin Leadership and Lifelong Learning) gerne telefonisch unter 089 570 6200 oder 0178 872 3988 zur Verfügung.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen und Informationen bei:

•             Lebenslauf
•             Profil
•             Referenzen
•             Beschreibung Ihrer Arbeitsweise
•             Beschreibung Ihrer Methoden
•             Honorarwunsch
•             Ihre Verfügbarkeit in der Zeit vom 20. August bis 30. November 2012

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Beste Grüße

Henrike von Platen
Präsidentin