Die HUK-Coburg versucht beharrlich, freien Sachverständigen vorzuschreiben, was sie für die Erstellung eines Schadensgutachtens bei Verkehrsunfällen berechnen dürfen.
Gerichte quer durch Deutschland verurteilen die HUK seit Jahren zur Zahlung der Gutachterkosten in voller Höhe.
Das AG Hamburg -St. Georg hat mit Urteil vom 24.02.2011, Az. 921 C 1/11, die HUK -Coburg zur Erstattung der Gutachterkosten verurteilt;
ebenso
- AG Stendal, AZ. 3 C 16/10 - 15.04.2010;
- AG Magdeburg, 24.08.2009;
- AG Salzwedel, AZ. 31 C 186/02 III - 11.10.2002;
- AG Hamburg, AZ: 51B C 43/07 - 13.09.07;
- AG Leipzig, AZ 114 C 1171/11 - 26.05.2011;
- AG Saarlouis, AZ. 25 C 2092/ 10(12) - 02.05.2011;
Inzwischen versuchen auch andere Versicherungen, z.B. die Zurich und die Itzehoer Versicherung, den Wettbewerb der Gutachter gleichzuschalten:
s. LG Frankfurt/Main , AZ. 24 S 160/10 vom 05.05.2011, was die Itzehoer Versicherung ebenfalls zur Bezahlung des vollständigen Gutachterhonorars verurteilt hat.
Dennoch versucht die HUK immer wieder, die Geschädigten mit falschen Behauptungen um ihre Ansprüche zu prellen.
Es stellt sich allmählich die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz dieses Verhaltens.
Aus dem Alltag einer Rechtsanwältin - von Sinn, Unsinn und Wahnsinn im Dienste der Justitia -
Freitag, 8. Juli 2011
Montag, 27. Juni 2011
Kirschenernte in Ungarn
Mandanten lassen mich virtuell an ihrer Kirschenernte teilnehmen. Mir läuft das Wasser im Mund zusammen.
Mittwoch, 22. Juni 2011
HUK-Versicherung und Kosten des Kfz-Sachverständigen
Die HUK-Coburg weigerte sich, die Rechnung des vom Geschädigten beauftragten Kfz-Sachverständigen in voller Höhe zu bezahlen. Vom Rechnungsbetrag in Höhe von 368,79 Euro incl. Mehrwertsteuer erstattete sie großzügig 144,00 Euro, incl. Nebenkosten und UST. Begründet wurde dies mit der Behauptung, daß sie zur Bemsssung des Honorars "das Gesprächsergebnis BVSK 2009 - HUK -Coburg als Maßstab" zugrunde lege.
Mein Mandant, der Gutachter, ist nicht Mitglied des BVSK. Uns lag aber eine Erhebung des BVSK bei seinen Mitgliedern aus 2008/2009 vor, aus der sich im Vergleich ergab, daß sich das Honorar meines Mandanten innerhalb der dort aufgeführten Bandbreite befand.
Ich nahm daher den Schädiger persönlich in Anspruch. Es folgte ein Brief, in dem mir die HUK entgegenkommenderweise wieder unter Berücksichtigung des o.g. angeblichen Gesprächsergebnisses die bereits gezahlten 144,00 Euro anbot. Gegen den daraufhin erwirkten Mahnbescheid wurde selbstredend Widerspruch eingelegt.
Nach Vorlage der Anspruchsbegründung stellte ich nun einen Zahlungseingang der HUK in Höhe von 247,80 Euro fest mit dem Text: "Klage und Zinsen ohne Präjudiz". Der Betrag setzt sich aus der restlichen Hauptforderung und anteiligen vorgerichtlichen Kosten zusammen. Das Gericht muß nun über die Kosten des Verfahrens entscheiden.
Das hat sich für die HUK und ihre Versicherungsnehmer, die solch unsinnige Prozesse mit ihren Prämien bezahlen müssen, wirklich nicht gelohnt.
Den Marktgleichschaltungsversuchen der HUK ist Einhalt zu gebieten.
Mein Mandant, der Gutachter, ist nicht Mitglied des BVSK. Uns lag aber eine Erhebung des BVSK bei seinen Mitgliedern aus 2008/2009 vor, aus der sich im Vergleich ergab, daß sich das Honorar meines Mandanten innerhalb der dort aufgeführten Bandbreite befand.
Ich nahm daher den Schädiger persönlich in Anspruch. Es folgte ein Brief, in dem mir die HUK entgegenkommenderweise wieder unter Berücksichtigung des o.g. angeblichen Gesprächsergebnisses die bereits gezahlten 144,00 Euro anbot. Gegen den daraufhin erwirkten Mahnbescheid wurde selbstredend Widerspruch eingelegt.
Nach Vorlage der Anspruchsbegründung stellte ich nun einen Zahlungseingang der HUK in Höhe von 247,80 Euro fest mit dem Text: "Klage und Zinsen ohne Präjudiz". Der Betrag setzt sich aus der restlichen Hauptforderung und anteiligen vorgerichtlichen Kosten zusammen. Das Gericht muß nun über die Kosten des Verfahrens entscheiden.
Das hat sich für die HUK und ihre Versicherungsnehmer, die solch unsinnige Prozesse mit ihren Prämien bezahlen müssen, wirklich nicht gelohnt.
Den Marktgleichschaltungsversuchen der HUK ist Einhalt zu gebieten.
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Montag, 23. Mai 2011
Mietminderung bei hohen Außentemperaturen
Während im Wohnungsmietrecht eine Mietminderung bei aufgeheizten Räumen und hohen Außentemperaturen von der Rechtsprechung anerkannt wird, ist die Rechtsprechung bei Gewerberäumen uneinheitlich.
OLG Frankfurt/ Main und OLG Karlsruhe stellen darauf ab, ob die mögliche Aufheizung für den Mieter bei Anmietung der Räume erkennbar war ( also große Fenster, Flachdach, keine Klimaanlage, Altbau etc). Der Vermieter muß in solchen Fällen keine Abhilfe schaffen und ein Mietminderungsrecht besteht dann auch nicht.
Außerdem ist ein Blick in das Kleingedruckte des Mietvertrages zu werfen. Auch daraus können sich Ausschlußklauseln ergeben.
OLG Frankfurt/ Main und OLG Karlsruhe stellen darauf ab, ob die mögliche Aufheizung für den Mieter bei Anmietung der Räume erkennbar war ( also große Fenster, Flachdach, keine Klimaanlage, Altbau etc). Der Vermieter muß in solchen Fällen keine Abhilfe schaffen und ein Mietminderungsrecht besteht dann auch nicht.
Außerdem ist ein Blick in das Kleingedruckte des Mietvertrages zu werfen. Auch daraus können sich Ausschlußklauseln ergeben.
Dienstag, 17. Mai 2011
Nutzungsausfall für 65 Tage
Die gegnerische Kfz-Haftpflichtvesicherung muß nun doch für 65 Tage Nutzungsausfall zahlen. Leider bedurfte es dazu erst eines gerichtlichen Urteils. Es wäre ja noch schöner, wenn Versicherungen die Zeiten ihrer Untätigkeit dem Geschädigten aufbürden dürften.
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Montag, 9. Mai 2011
Zensus 2011 - Ihre Rechte als Bürger
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
der neue Microzensus hat begonnen. Rund 13.000 Helfer sollen unterwegs sein, die Daten zu erheben.
der neue Microzensus hat begonnen. Rund 13.000 Helfer sollen unterwegs sein, die Daten zu erheben.
Sonntag, 8. Mai 2011
Arbeit und Menschenwürde
„Wir wissen, daß die Begriffe Arbeit und Menschenwürde nicht sentimentale Utopien sind, eitle Hoffnungen oder rhetorische Schnörkel. Sie sind die stärksten und schöpferischsten Kräfte der ganzen Welt.”
Harry S. Truman (1884-1972), amerik. Politiker, 33. Präs. d. USA (1945-53), der am 08.05.1884, also heute genau vor 127 Jahren geboren wurde.
Harry S. Truman (1884-1972), amerik. Politiker, 33. Präs. d. USA (1945-53), der am 08.05.1884, also heute genau vor 127 Jahren geboren wurde.
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