Freitag, 8. Juli 2011

HUK-Coburg und die Sachverständigenkosten

Die HUK-Coburg versucht beharrlich, freien Sachverständigen vorzuschreiben, was sie für die Erstellung eines Schadensgutachtens bei Verkehrsunfällen berechnen dürfen.

Gerichte quer durch Deutschland verurteilen die HUK seit Jahren zur Zahlung der Gutachterkosten in voller Höhe.

Das AG Hamburg -St. Georg  hat mit Urteil vom 24.02.2011, Az. 921 C 1/11, die HUK -Coburg zur Erstattung der Gutachterkosten verurteilt;

ebenso

- AG Stendal, AZ. 3 C 16/10 - 15.04.2010;
- AG Magdeburg, 24.08.2009;
- AG Salzwedel, AZ. 31 C 186/02 III - 11.10.2002;
- AG Hamburg, AZ: 51B  C 43/07 - 13.09.07;
- AG Leipzig, AZ 114 C 1171/11 - 26.05.2011;
- AG Saarlouis, AZ.  25 C 2092/ 10(12) - 02.05.2011;

Inzwischen versuchen auch andere Versicherungen, z.B. die Zurich und die Itzehoer Versicherung, den Wettbewerb der Gutachter gleichzuschalten:

s. LG Frankfurt/Main , AZ. 24 S 160/10 vom 05.05.2011, was die Itzehoer Versicherung ebenfalls zur Bezahlung des vollständigen Gutachterhonorars verurteilt hat.

Dennoch versucht die HUK immer wieder, die Geschädigten mit falschen Behauptungen um ihre Ansprüche zu prellen.


Es stellt sich allmählich die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz dieses Verhaltens.

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