Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
der neue Microzensus hat begonnen. Rund 13.000 Helfer sollen unterwegs sein, die Daten zu erheben.
Bitte beachten: Sie sind nicht verpflichtet, die Fragebögen in deren Gegenwart auszufüllen. Die Datenerheber haben kein Zutrittsrecht zur Wohnung. Sie als Bürger/in haben die Pflicht, den Fragebogen auszufüllen. Sie dürfen den Fragebogen per Post übersenden. Wer möchte, kann die Fragen auch online beantworten. Ob das aber empfehlenswert ist, bezweifel ich.
Als Rechtsanwältin sollte man schon präzise in Terminologie und Rechtsgrundlagen sein. Sonst geht's im Streitfall schief...
AntwortenLöschenAlso: die Volkszählung heißt "Zensus 2011". Hierfür sind in der Tat ca. 13.000 Erhebungsbeauftragte unterwegs. Ca. 10% der Bevölkerung wird im Rahmen dieses Zensus direkt befragt.
Hingegen ist der "Mikrozensus" etwas völlig anderes! Rechtsgrundlage: Mikrozensusgesetz (MZG) vom 24.04.04 http://bundesrecht.juris.de/mzg_2005/BJNR135000004.html
sowie die Veordnung des EG Rates 577/98. Der MZ ist seit 1957 eine dauerhaft durchgeführte statistische Erhebung bei 1% der privaten Haushalte in Deutschland.
Inhaltlich unterscheiden sich beide Statistiken deutlich. Gemeinsam ist allerdings bei beiden Erhebungen, dass zwar eine Pflicht zur Auskunft besteht, aber selbstverständlich nicht dazu, den/die Befrager/in in die Wohnung zu lassen, wenn man das nicht will. Auch beim MZ kann der (allerdings umfangereichere) Fragebogen selbst ausgefüllt werden oder die Erhebung wird telefonisch durchgeführt.