Montag, 9. Mai 2011

Zensus 2011 - Ihre Rechte als Bürger

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,

der neue Microzensus hat begonnen. Rund 13.000 Helfer sollen unterwegs sein, die Daten zu erheben.


Bitte beachten: Sie sind nicht verpflichtet, die Fragebögen  in deren Gegenwart auszufüllen. Die Datenerheber haben kein Zutrittsrecht zur Wohnung. Sie als Bürger/in haben die Pflicht, den Fragebogen auszufüllen. Sie dürfen den Fragebogen per Post übersenden. Wer möchte, kann die Fragen auch online beantworten.  Ob das aber empfehlenswert ist, bezweifel ich.

1 Kommentar:

  1. Als Rechtsanwältin sollte man schon präzise in Terminologie und Rechtsgrundlagen sein. Sonst geht's im Streitfall schief...
    Also: die Volkszählung heißt "Zensus 2011". Hierfür sind in der Tat ca. 13.000 Erhebungsbeauftragte unterwegs. Ca. 10% der Bevölkerung wird im Rahmen dieses Zensus direkt befragt.
    Hingegen ist der "Mikrozensus" etwas völlig anderes! Rechtsgrundlage: Mikrozensusgesetz (MZG) vom 24.04.04 http://bundesrecht.juris.de/mzg_2005/BJNR135000004.html
    sowie die Veordnung des EG Rates 577/98. Der MZ ist seit 1957 eine dauerhaft durchgeführte statistische Erhebung bei 1% der privaten Haushalte in Deutschland.
    Inhaltlich unterscheiden sich beide Statistiken deutlich. Gemeinsam ist allerdings bei beiden Erhebungen, dass zwar eine Pflicht zur Auskunft besteht, aber selbstverständlich nicht dazu, den/die Befrager/in in die Wohnung zu lassen, wenn man das nicht will. Auch beim MZ kann der (allerdings umfangereichere) Fragebogen selbst ausgefüllt werden oder die Erhebung wird telefonisch durchgeführt.

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