Montag, 23. Mai 2011

Mietminderung bei hohen Außentemperaturen

Während im Wohnungsmietrecht eine Mietminderung  bei aufgeheizten Räumen und hohen Außentemperaturen  von der Rechtsprechung anerkannt wird, ist die Rechtsprechung bei Gewerberäumen uneinheitlich.

OLG  Frankfurt/ Main und OLG Karlsruhe stellen darauf ab, ob die mögliche Aufheizung für den Mieter bei Anmietung der Räume erkennbar war ( also große Fenster, Flachdach, keine Klimaanlage, Altbau etc). Der Vermieter muß in solchen Fällen keine Abhilfe schaffen und ein Mietminderungsrecht besteht dann auch nicht.
Außerdem ist ein Blick in das Kleingedruckte des Mietvertrages zu werfen. Auch daraus können sich Ausschlußklauseln ergeben.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen