Donnerstag, 18. Oktober 2018

Dieselskandal - Ausweg über den Widerrufsjoker



Autojoker bei Autokrediten und Kfz-Leasing-Verträgen


Fast alle deutschen Autokonzerne sind in den Dieselskandal verwickelt.
Audi Cabriolet

1. Beim VW-Konzern verjähren Ansprüche der geschädigten Autokäufer Ende 2018.

Auf „Goodwill-Erklärungen“ zwischen den Autokonzernen und der Bundesregierung sollte und darf man sich nicht verlassen. Bindend sind diese Gesprächsergebnisse für die Geschädigten nicht.

Wer seine Ansprüche gegen Hersteller und Autohäuser vor Gericht verfolgen will, muss sich auf langwierige Prozesse einstellen.

2. Es gibt jedoch eine andere Möglichkeit für betrogene Autokäufer, soweit es sich um private Pkw handelt.

Wer den Autokauf ganz oder teilweise über die Herstellerbanken finanziert  oder über die entsprechenden Leasinggesellschaften einen Leasingvertrag abgeschlossen hat, kann sich möglicherweise auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Kredit- oder Leasingvertrag berufen.

Unklare Widerrufsbelehrungen finden sich z.B. in den Darlehensverträgen der Autobanken u. a.  von VW, Daimler, BMW, Opel, Renault, Peugeot.


Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist in der betroffenen Verträgen nie zu laufen begonnen hat und der Kredit- oder Leasingvertrag auch heute noch widerrufen werden kann.

Pkw diverse
Das Widerrufsrecht unterliegt im Gegensatz zu sonstigen Ansprüchen keiner Verjährung!

3. Als Folge eines Widerrufs ist das Auto zurückzugeben gegen Rückerstattung aller gezahlten Raten einschließlich Anzahlungen. 

Bei Verträgen, die nach dem 12.6.2014 abgeschlossen wurden, muss der Kunde noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung bezahlen, hat also das Auto fast kostenlos genutzt.

Bei Verträgen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 12.06.2014 abgeschlossen wurden, wird eine  Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer fällig. Dennoch kann sich auch in diesen Fällen der Widerruf des Vertrages auszahlen.

Mit dem Widerruf lässt sich also die leidige Frage, ob der gekaufte Diesel-Pkw mangelhaft ist oder nicht, umgehen, ebenso eine langwierige Klage.

4. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn es sich um einen Benziner handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erworben wurde.

Der Widerruf ist selbst dann noch möglich, wenn der Darlehensvertrag oder der Leasingvertrag bereits beendet ist.

5. Auch nicht zu verachten: Die Rechtsschutzversicherungen müssen für diese Fälle die Kosten übernehmen.

Sie haben Beratungsbedarf?  Kontakt unter

Rechtsanwältin
Petra Hildebrand Blume
Seckenheimer Hauptstraße 13
68239 Mannheim
Telefon 0621 30099980








Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen