Seit dem
01.11.2018 gibt es in Deutschland die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage,
mit der Geschädigte die Möglichkeit haben, sich einer von
Verbraucherverbänden angestrengten Klage kostenlos anzuschließen.
Die Musterfeststellungsklage
ist aktuell in aller Munde. Alle Medien berichten darüber.
Was
Verbraucherverbände und ihre Anwaltskanzleien den Leuten allerdings
nicht sagen:
- Jeder, der sich dieser Musterfeststellungsklage anschließt, kann seine Ansprüche selbst erst einmal nicht verfolgen. Er ist dem Verlauf und dem Ergebnis der Musterfeststellungsklage auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.
- Danach steht jedoch nur fest, was man ohnehin schon aus der Presse weiß, nämlich das der Autokonzern im großen Stil Abgasanlagen manipuliert und seine Kunden betrogen hat. Auf das Musterfeststellungsverfahren hat der einzelne geschädigte Autokäufer keinen Einfluss.
- Die Musterfeststellungsklage entscheidet nur darüber, ob der Hersteller bei bestimmten Fahrzeugen die Abgasanlage manipuliert hat oder nicht.
- Wenn es dann endlich um Schadensersatzansprüche des jeweiligen betroffenen Autokäufers oder Leasingnehmers geht, muss dieser, gestützt auf das Ergebnis der Musterfeststellungsklage, seine eigenen Ansprüche dennoch selbst verfolgen.
VW und ihm folgend
auch andere Autohersteller werden dann das übliche Spiel betreiben,
auf Zeit spielen, Softwarelösungen oder Rabatte beim Umstieg vom
Alt- auf ein Neufahrzeug anbieten.
- Das Nervenspiel für den einzelnen Autokäufer wird also weitergehen. Irgendwann wird er merken, dass er nur hingehalten wird und er nun doch selbst klagen muss. Auch dieser Prozess wird mit großer Wahrscheinlichkeit durch zwei Instanzen gehen. Ein weiterer Zeitverlust von rund drei Jahren im Durchschnitt ist realistisch.
Wenn also
Geschädigte die nächsten fünf Jahre ihres Lebens damit
verbringen wollen, ihren Schadensersatzansprüchen hinterherzulaufen, dann ist
die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage der sicherste Weg
dazu.
Wer diesen Weg nicht verfolgen will, sollte jetzt selber klagen. Dann ist
er auch Herr seines Verfahrens!
Viel Nebel |
Der Hype um die
Musterfeststellungsklage überlagert andere und einfachere Möglichkeiten,
die privaten Autokäufern zur Verfügung stehen.
- Für Autokäufer, die nämlich ihren Pkw über ein Darlehen finanziert oder geleast haben, besteht anstelle des beschwerlichen Weges über die Musterfeststellungsklage in sehr vielen Fällen eine viel einfachere Lösung.
Wegen fehlerhafter
Widerrufsbelehrungen im Darlehens- oder Leasingvertrag können
viele dieser Vertrage widerrufen werden.
Bei wirksamen
Widerruf müssen die Verträge rückabgewickelt werden.
Zwar wird
man auch in solchen Fällen häufig den Gerichtsweg einschlagen müssen.
Diese Gerichtsverfahren werden aber in wesentlich schnellerem Tempo
erledigt sein, weil es auf die Frage, ob das betreffende Auto
ebenfalls dem Abgasskandal unterliegt oder nicht, gar nicht ankommt.
Fahrzeugkäufern
oder Leasingnehmern, die vom Abgasbetrug / Dieselskandal nicht betroffen
sind, sich aber aus irgendwelchen Gründen von ihrem Fahrzeug vorzeitig
trennen wollen, hilft die Musterfeststellungsklage nicht!
- Wer also Fahrzeuge mit einem Benzinmotor erworben oder geleast hat, gleichgültig, ob es sich dabei um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handelt, kann bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung den Widerrufsjoker/Autojoker geltend machen und sich durch Widerruf vom Vertrag lösen.
- Als Folge davon ist das Fahrzeug zurückzugeben gegen Erstattung aller Zahlungen abzüglich geleisteter Zinsen.
- Ab bestimmten Jahrgängen ist noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges zu leisten.
- Wer also über eine Herstellerbank oder eine Hersteller nahe Leasinggesellschaft finanziert hat, hat somit extrem gute Karten, sich von seinem Fahrzeug auf elegante Art und Weise zu trennen. Alle deutschen Hersteller haben eigene Banken und Leasinggesellschaften.
- Ausländische Autohersteller arbeiten fest mit bestimmten deutschen Banken zusammen.
Die Anzahl fehlerhafter Widerrufsbelehrungen und damit der
angreifbaren Darlehensverträge / Leasingverträge ist extrem hoch.
Wer eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen hat, hat Anspruch
auf Deckungszusage, trägt also auch kein Kostenrisiko, allenfalls eine
kleine Selbstbeteiligung.
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