Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 165/2018 vom 05.10.2018
Hamburger Verurteilung wegen sogenannter
Enkel-Trick-Betrugstaten rechtskräftig
Beschluss vom 24. September 2018 – 5 StR 471/18
Das Landgericht Hamburg hat den heute 31 Jahre alten
Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen – davon in
22 Fällen im Versuch – sowie wegen versuchten Betruges in zwei Fällen und wegen
Bestechung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten
verurteilt. Zudem hat es die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 117.500
Euro als Wertersatz angeordnet und drei Geschädigten Schadensersatz
zugesprochen.
Nach den Feststellungen der Strafkammer durchsuchte der
Angeklagte Online-Telefonbücher nach Vornamen, die darauf schließen ließen,
dass es sich bei den Anschlussinhabern um ältere Personen handelte.
Von
Warschau aus rief er die 60 bis 94 Jahre alten Geschädigten an und versuchte,
bei diesen den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei ihm um eine nahestehende
Person handele. Indem er vorgab, dringend für kurze Zeit Bargeld zu benötigen,
versuchte der Angeklagte, die Geschädigten insbesondere dazu zu bringen, hohe
Geldbeträge an von ihm koordinierte Abholer zu übergeben, was in 16 Fällen auch
gelang.
Auf diese Weise erlangten der Angeklagte und seine Mittäter Geldbeträge
in Höhe von insgesamt mehr als 260.000 Euro.
Zudem bot der Angeklagte während
des Untersuchungshaftvollzugs einem Justizvollzugsbediensteten einen Geldbetrag
von 300.000 Euro dafür, ihn aus der Untersuchungshaftanstalt
"herauszubringen", was dieser ablehnte.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem
Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das
Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Hamburg – Urteil vom 29. Januar 2018 – 603
KLs 12/16 (6500 Js 186/12)
Karlsruhe, den 5. Oktober 2018
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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