Donnerstag, 9. März 2017

Versicherung für nichts! Ausgehöhlte Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel gekippt, wonach die Berufsunfähigkeitsversicherung nur eintritt, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 90 % am Schreibtisch ausgeübt wurde, sogenannte Schreibtischklausel.

Der BGH vertritt die Meinung, dass damit der Charakter einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgehöhlt wird.

Die Entscheidung ist auf der Homepage des BGH unter AZ. IV ZR 91/16 abrufbar.

1 Kommentar: