Was tun, wenn Bausparkassen alte Verträge kündigen?
Viele Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge, weil sie sich auf
diesem Weg von den vereinbarten Zinssätzen befreien wollen. Die so genannten
"hohen Zinsen " belaufen sich in der Regel auf bescheidene 3-5 % jährlich, was zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses meistens
eine mäßige Verzinsung war.
Als Folge der Kündigung wird dem Bausparer auch das vertraglich
vereinbarte Recht auf ein niedrig verzinstes
Bauspardarlehen entzogen.
Die Frage, ob die Kündigungen rechtens sind, kann nicht
einheitlich beantwortet werden.
Die erstinstanzlichen Gerichte haben überwiegend ein Recht zur
Kündigung bejaht, wenn die Bausparsumme vollständig angespart worden war.
Einige Gerichte sind der Meinung, dass bei Zuteilungsreife des Vertrages das
Recht zur Kündigung besteht. Dem steht entgegen, dass eine Pflicht, ein
Bauspardarlehen bei Zuteilungsreife abzunehmen, nicht besteht.
Das Oberlandesgericht Stuttgart vertritt die Meinung, dass kein Recht
zur Kündigung besteht, wenn dadurch dem Bausparer der Anspruch auf ein Darlehen
entzogen wird.
Welche Rechtsauffassung sich durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Eine
Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus.
Manche Bausparkassen haben
Bausparverträge seinerzeit auch damit beworben, dass der Bausparer hierdurch
eine günstige Kapitalanlage erhält. Dies gilt besonders bei Verträgen, in denen
bei langer Laufzeit seitens der Bausparkasse Boni zusätzlich ausgezahlt werden. In solchen
Fällen dürfte das Recht zur Kündigung missbräuchlich sein, weil der
Bausparvertrag eben auch als Kapitalanlage verkauft wurde und nicht nur als
Konstruktion für ein günstiges Baudarlehen.
Sollten auch Sie mit einer Kündigung ihres alten Vertrages
konfrontiert werden, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Bausparkassen lassen
sich erfahrungsgemäß nicht von Schreiben ihrer Kunden beeindrucken, ob nun mit
oder ohne Verwendung von Musterbriefen aus dem Internet.
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