Donnerstag, 28. April 2016

Jura ist ja so einfach!




Für Mandantschaft hatte ich einen Bonus-Sparplan  aus dem Jahre 1998 zu prüfen.. Darin war damals ein laufender Zinssatz von 3,5 % vereinbart worden sowie, gestaffelt nach Laufzeit, jährlich ein Sonderbonus auf die eingezahlten Sparraten des jeweiligen Jahres. In 2015 betrug der Bonus  immerhin 90 % der eingezahlten Sparraten.

Die Raten wurden fleißig geleistet. Eines Tages stellte die Bank vom gebundenen Sparbuch auf ein Sparbuch in Loseblattform um. Im Zuge dieser Umstellung fielt der Mandantin plötzlich auf, dass  sie weniger Zinsen erhält und ist empört.

Nach der Prüfung des Sparplanes und  der  Bonusgutschriften musste ich  der Mandantin leider mitteilen, dass sich die Bank eine Anpassung der Zinsen an veränderliche Marktverhältnisse im Vertrag vorbehalten hatte. Die jeweils geltenden Zinssätze wurden durch Aushang in der Bank bekannt gegeben. Auch dies steht im Vertrag.

Aber welcher Bankkunden interessiert sich schon für den Aushang  in den Geschäftsräumen der Bank über das Preis-Leistungs-Verhältnis und Zinssätze?  

Sechs Wochen nach meiner Begutachtung erreichte mich nun ein Schreiben der Mandantschaft, in welchem ein leiser Zweifel an meiner Auskunft anklang. Die Mandantin hatte gerade von einem Gerichtsurteil bei  einer Bausparkasse gehört,  welche den Zinssatz hatte ändern wollen und bei Gericht nicht Recht bekommen hatte.

Leider ist es - für den Laien sicherlich schwer zu verstehen- so,  dass vermeintlich gleiche Vorgänge doch eben nicht gleich sind.

Der betroffene Sparvertrag ist auch heute noch ein Supergeschäft!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen