Montag, 7. September 2015

Dürfen Bausparkassen Bausparverträge einfach kündigen?




Derzeit erhalten  zahlreiche Bausparer  Post von ihrer Bausparkasse.  Weil die  in älteren   Bausparverträgen  vereinbarten Zinsen für Bausparguthaben  im Vergleich zu den aktuellen Anlagezinsen relativ hoch sind, versuchen die Bausparkassen, solche Verträge loszuwerden. Bei Verträgen, die seit mindestens zehn Jahren  zuteilungsreif sind, ohne dass Bauspardarlehen in Anspruch genommen wurden,  greifen die Bausparunternehmen zum  Mittel der Kündigung, um sich von diesen "Belastungen" zu befreien.

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat nun entschieden, dass die Kündigung der Bausparkassen unzulässig ist.

Tipp: Betroffene Bausparer sollten sich keinesfalls mit Angeboten ihrer Bausparkassen zur Änderung der vertraglichen Vereinbarungen einverstanden erklären und auch  keinesfalls Kündigungen akzeptieren. Sofern, was auch geschieht, das Bausparguthaben kommentarlos an den Kunden überwiesen wird, empfiehlt sich, dieses Guthaben sofort wieder zurück zu überweisen und seine Rechte mit anwaltlicher Unterstützung durchzusetzen. 

Auch für Bausparkassen gilt: Verträge sind einzuhalten!

2 Kommentare:

  1. aA LG Hannover, 30.06.2015 - 14 O 55/15

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    1. Dazu wird es sicherlich noch genug unterschiedliche Urteile geben. Irgendwann wird die Frage dem BGH vorliegen.

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