Mittwoch, 14. Oktober 2015

Abschaffung des "Widerrufsjokers"?

Der Bundesgesetzgeber plant angeblich den sog. "Widerrufsjoker " abzuschaffen.  Damit würde die Möglichkeit entfallen, trotz unrichtiger  Widerrufsbelehrungen der Banken und sonstigen Finanzierungsinstitute auch nach Jahren noch das Widerrufsrecht auszuüben und zu wesentlich günstigeren Konditionen umzufinanzieren. Wer in der Zeit von  November 2002 bis aktuell Immobiliendarlehen abgeschlossen und Zweifel hat, ob die Widerrufsbelehrung richtig gewesen ist,
sollte sich also beeilen und  seine Verträge umgehend prüfen lassen.

Längeres Warten kann Sie als Darlehensnehmer/in  teuer zu stehen kommen. 

Die Bankenlobby hätte es dann wieder geschafft. Die Dummen sind - wie so oft - die Kunden.


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