Donnerstag, 30. Oktober 2014

Aufreger im Oktober




Eine 90 Jahre alte Frau wird von einer Angestellten ihrer Sparkasse im Südhessischen angesprochen, sie solle doch ihre Ersparnisse wegen der derzeit niedrigen Zinsen Gewinn bringender investieren. Die Frau lässt sich glücklicherweise nicht überreden, ist aber ziemlich verunsichert.

Beim nächsten Besuch in der Filiale fragt dieselbe Person die Mandantin, ob sie schon ihr Testament gemacht habe. Sie hat. Daraufhin fragt die Sparkassenangestellte weiter, ob das Testament auch "notariell beglaubigt" sei, sonst sei es nämlich unwirksam.

Die Mandantin verläßt  aufgelöst die Bank und kann die ganze Nacht nicht schlafen.

Welche Impertinenz dieser Bankmitarbeiterin! Alte Menschen zu riskanten Anlagen überreden wollen und " juristische Beratung" am Bankschalter ohne blassen Schimmer.

Meine Erfahrung nach ist dies kein Einzelfall. Meine Mandantin hat klug reagiert.

Leider lassen sich auch jüngere Senioren tatsächlich zu Investitionen überreden, die sie nicht überblicken und auch nicht wollen.

Festzuhalten ist, dass die Beurteilung juristischer Vorgänge nicht ohne Grund Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen vorbehalten ist, die nach einem langen Studium noch zwei Staatsexamina absolvieren mussten, um Rechtsberatung betreiben zu dürfen. Schaltermitarbeiter in Banken und Sparkassen verfügen über keine annähernde Ausbildung und sollten in ihre Schranken gewiesen werden. 



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