Zinsen
nachfordern!
Bei älteren
Banksparplänen mit variablen Zinsen und Bonuszahlungen, die zum Ende der
Laufzeit steigen, kann der Sparer unter Umständen Geld von seiner Bank
nachfordern. Dies betrifft Verträge mit Klauseln, bei denen die Bank die
Zinsen beliebig verändern kann.
Enthalten
die Verträge keinen Referenzzins oder fehlt es an Angaben, welche Marge
die Bank einbehält, kann sich eine Überprüfung des Sparvertrages und eine
Neuberechnung lohnen. Dies betrifft sowohl laufende Verträge als
auch Verträge, die schon ausgelaufen sind.
Bei Sparverträgen, die seit
mehr als drei Jahren beendet sind, ist allerdings von Verjährung auszugehen.
Verträge, die im Jahre 2011 ausgelaufen sind,
verjähren mit großer Wahrscheinlichkeit zum 31.12.2014. Zur Verjährungsfrage gibt es noch keine
höchstrichterliche Rechtsprechung.
Aus diesem
Grund sollten Sie Ihren Vertrag schleunigst prüfen lassen. Abhängig von
Laufzeit und Umfang des Vertrages können sich Nachzahlungen in Höhe von einigen
tausend Euro ergeben.
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