Freitag, 24. Oktober 2014

Banksparpläne - Zinsen nachfordern!



Zin­sen nach­for­dern!

Bei äl­te­ren Bank­spar­plä­nen mit variablen Zin­sen und Bonuszahlungen, die zum Ende der Laufzeit stei­gen, kann der Spa­rer unter Um­stän­den Geld von sei­ner Bank nachfordern. Dies be­trifft Ver­trä­ge mit Klau­seln, bei denen die Bank die Zin­sen beliebig verändern kann.

Ent­hal­ten die Verträge keinen Re­fe­renz­zins­ oder fehlt es an Angaben, welche Mar­ge die Bank ein­be­hält, kann sich ei­ne Überprüfung des Sparvertrages und eine Neu­be­rech­nung  lohnen. Dies  be­trifft so­wohl laufende Ver­trä­ge als auch Ver­trä­ge, die schon aus­ge­lau­fen sind. 

Bei Sparver­trä­gen, die seit mehr als drei Jah­ren beendet sind, ist al­ler­dings von Verjährung auszugehen. Verträge, die im Jah­re 2011 ausgelaufen sind,  ver­jäh­ren mit großer Wahrscheinlichkeit zum 31.12.2014.  Zur Ver­jäh­rungs­fra­ge gibt es noch kei­ne höchstrichterliche Recht­spre­chung.

Aus die­sem Grund soll­ten Sie Ih­ren Ver­trag schleu­nigst prüfen lassen. Abhängig von Laufzeit und Umfang des Vertrages können sich Nachzahlungen in Höhe von einigen tausend Euro ergeben.



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