Donnerstag, 7. Februar 2013

Unzulässige Kontokündigung

Das OLG Naumburg hat entschieden, daß die Kontokündigung unzulässig ist, wenn damit nur höhere Kontoführungsgebühren durchgesetzt werden sollen. Die Klage richtete sich gegen eine Sparkasse. Für Genossenschafts- und Privatbanken wird nichts anderes zu gelten haben.  Vermutlich wird die Sparkasse Revision einlegen. OLG Naumburg, Az.: 9 U 128/11. Das machen Banken ja immer, wenn es um Grundsätzliches geht.

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