Donnerstag, 28. Februar 2013

Mietminderung - so geht´s nicht!

Mietminderung wegen angeblichen Schimmelbefalls

Mieter mindert um 50 % der Warmmiete.

Folgende Fehler sind ihm dabei unterlaufen:

1. Die Wohnung  wurde 16 Jahre lang von der Vormieterin ohne Schimmelbildung bewohnt.
Er selber wohnt  seit September 2012 in der Wohnung. Ende Januar / Anfang Februar 2013 rügte er Schimmelbefall. Nach Lage der Dinge (s. Satz 1) ist vermutlich mangelhaftes Lüften und /oder Beheizen Ursache des angeblichen Schimmelbefalls.

Die Wohnung wurde in der vergangenen Woche von einem Gutachter besichtigt.  Der angebliche Schimmelbefall konnte nicht vorgeführt werden.

2. Selbst, wenn ein Befall vorliegen würde, würde eine Stelle in einem Zimmer keine 50 %  Mietminderung rechtfertigen.

3. Eine Kürzung der Warmmiete ist unter keinen Umständen gerechtfertigt.

Mit Schreiben vom 01.02.2013 forderte der Mieter den Vermieter zur Mängelbeseitigung bis 12.02.1013 auf, unter Berücksichtigung von Postlaufzeiten und 2 Wochenenden eine viel zu kurze Frist. 

4.  Am 07.2. kürzte der Mieter bereits die Miete, also vor Fristablauf.

5. Ebenfalls vor Fristablauf, nämlich am 11.02.2013 schreibt ein Anwaltsbüro und fordert wegen angeblichen Verzugs auch gleich seine - überhöhten - Gebühren ein.





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