Freitag, 8. Februar 2013

Kreative Anwaltskammer

Etwas zum Schmunzeln: In einer außergerichtlichen Familienangelegenheit habe ich dem Gegner meine Gebühren in Rechnung gestellt. Gegnervertreter fand, diese seien zu hoch. Sein Mandant bezahlt evollständig unter Vorbehalt der Rückforderung des angeblich überhöhten Teils. Anschließend legte er Beschwerde bei der Anwaltskammer ein u. verlangte ein Gebührengutachten. Es geht um rund 450,00 Euro. Gesten rief mich der gegnerische Anwalt an: Die Kammer hat ein Gutachten abgelehnt und ihm empfohlen, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren.  Sein Mandant akzeptiere jetzt den vollen Rechnungsbetrag.

Mir liegen bis heute weder die Gebührenbeschwerde, noch die Stellungnahme der Kammer vor.

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