Etwas zum Schmunzeln: In einer außergerichtlichen Familienangelegenheit
habe ich dem Gegner meine Gebühren in Rechnung gestellt. Gegnervertreter
fand, diese seien zu hoch. Sein Mandant bezahlt evollständig unter
Vorbehalt der Rückforderung des angeblich überhöhten Teils. Anschließend
legte er Beschwerde bei der Anwaltskammer ein u. verlangte ein
Gebührengutachten. Es geht um rund 450,00 Euro. Gesten rief mich der
gegnerische Anwalt an: Die Kammer hat ein Gutachten abgelehnt und ihm
empfohlen, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren. Sein
Mandant akzeptiere jetzt den vollen Rechnungsbetrag.
Mir liegen bis heute weder die Gebührenbeschwerde, noch die Stellungnahme der Kammer vor.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen