Donnerstag, 25. August 2011

Schlamperei bei Inkasso-Unternehmen - in Verstoß geraten

Ein Inkassounternehmen betreibt die Eintreibung einer Forderung gegen meine Mandantschaft. Wir einigen uns im Wege des Vergleichs zur Zahlung eines geringen Betrages. Der Betrag wird bezahlt. Deshalb besteht Anspruch auf Herausgabe des Vollstreckungstitels. Heute kommt ein Schreiben des Inkassounternehmens. Darin steht u. a., daß die Herausgabe des Titels zur Zeit nicht möglich ist, weil die "Akte in Verstoß geraten sei ". Diese Formulierung wird von Gerichten immer dann verwendet, wenn die Gerichtsakte verschwunden ist, also geschlampt wurde.
Ich bin gespannt, ob der Titel wieder auftaucht. 

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