Freitag, 5. August 2011

Richtige Leasingabrechnung!

An anderere Stelle habe ich bereits gepostet, daß die Leasingendabrechung keine steuerbare Leistung und daher nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

Die Renault Leasing GmbH beachtet die Rechtsprechung des BFH zu dieser Frage und fordert keine Umsatzsteuer.
Andere Leasingunternehmen unterlaufen die Rechtsprechung des BHF noch immer!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen