Dienstag, 12. Juli 2011

Das kann Ihnen passieren, wenn Ihr Gegner bei der DA Allg. Versicherung versichert ist

Ein Vorgang aus dem Jahre 2009:

Am 07.06.2009 hatte der Mandant einen Verkehrsunfall, bei dem sein 10 Jahre alter PKW einen wirtschaftlichen Schaden erlitten hat. Der Unfallverursacher hatte sauber die Vorfahrt genommen, trägt also 100% des Schadens. Der Mandant hatte leider die Einholung eines Gutachtens der gegnerischen Versicherung überlassen, was diese erst Ende Juni 2009 an den Geschädigten weiter leitete. Der Mandant entschloß sich in Kenntnis des Gutachtens, keine Reparatur durchzuführen und machte sich auf die Suche nach einen anderen Fahrzeug, was ihm auch innerhalb kurzer Zeit gelang. Nachdem am 15.07.09 immer noch kein Geld eingetroffen war, erhielt die Versicherung von mir eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist von 4 Tagen. Am 24.07.09 kam die Abrechnung mit einer Kürzung des geltendgemachten Nutzungsausfalls um 8 Tage und ohne Auslagenpauschale. Nach Klageerhebung wurden diese Positionen dann doch bezahlt. Man sicherte zu, die Kosten des Verfahrens zu tragen und bat, die Klage zurückzunehmen.
 Ich habe stattdessen das Gericht über die Kosten entscheiden lassen, was selbstverständlich zugunsten meines Mandanten auch geschah.

 Es geht jetzt - Juli 2011- immer noch um nicht erstattete 35 Euro Gerichtskosten, die vom Gericht festzusetzen sind, nachdem die Versicherung diese trotz Aufforderung nicht bezahlt hat. Wenn ich diesen Betrag dann auch noch eintreiben muß, werde ich gleichzeitig die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen!

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