Samstag, 9. Juli 2011

Der Arbeitgeber und das Zeugnis - Willkür

Ein junger Mann verlangt nach Beendigung seines Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis. Das Zeugnis entspricht nicht den Anforderungen, die die Rechtsprechung an ein Zeugnis stellt. Das mit Anwaltsschreiben formulierte Zeugnis wird nicht erteilt. Es erfolgt eine Zeugnisklage vor dem Arbeitsgericht in Ludwigshafen. Im Gütetermin erscheint der Geschäftsführer der Beklagten nicht. Es ergeht ein Versäumnisurteil. Das Urteil wird rechtskräftig.
Der neuen Aufforderung, das Zeugnis zu erstellen, kommt die Beklagte wieder nicht nach. Nun habe ich beim Gericht die Anordnung eines Zwangsgeldes und im Falle der Uneinbringlichkeit ersatzweise Zwangshaft beantragt. Der nächste Schritt wird also die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher sein, eventuell auch die Inhaftierung des Geschäftsführers. Inzwischen ist seit Ausbildungsende ein Jahr vergangen!
Das nenne ich Willkür!
 

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