Freitag, 25. März 2011

Viele Leasingabrechnungen falsch! - Schlamperei oder Betrug?

Leasingabrechnungen sind häufig falsch, weil die Leasinggesellschaften Mehrwertsteuer auf Reparaturen, Kilometerabrechnungen oder Restwertabrechungen berechnen. Sie ignorieren damit eine schon 3 Jahre alte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Man könnte es auch Betrug nennen.

Bereits seit der Entscheidung des BGH vom 14.03.2007, Az.: VIII ZR 68/06, steht fest, daß die Endabrechung in allen Positionen rechtlich als Schadensersatz zu beurteilen ist, der bekanntlich nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Auch der BFH hat in seinem Urteil vom 11.02.2010, Az.: V R 2/09, entschieden, daß insoweit keine steuerbare Leistung des Leasinggebers im Sinne der USTG vorliegt. Eine zusätzliche Gefahr entsteht für Unternehmer, die die Mehrwertsteuer aus solchen Abrechnungen als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Sie laufen Gefahr, daß Sie die zu Unrecht geltend gemachte  Vorsteuer an das Finanzamt entrichten müssen.
Die zu Unrecht an die Leasinggesellschaften bezahlte Umsatzsteuer kann zurückgefordert werden!

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