Donnerstag, 31. März 2011

Nachtrag zur fristlosen Kündigung einer Auszubildenden

In der Zeitung war zu lesen, daß sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht geeinigt haben: Auflösung des Ausbildungsverhältnisses gegen Bezahlung eines Betrages x. Damit ist der Arbeitgeber billig davon gekommen.

 Vermutlich hatte die Auszubildende eine bessere Alternative.

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