Donnerstag, 22. Mai 2014

Kick Backs bei Banken



Immer wieder kommt es vor, dass Banken ihren Kunden Restschuldversicherungen oder andere Sicherheiten in Form von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen vorschlagen oder aber sogar verlangen. Die Banken verschweigen ihren Kunden  in aller Regel,  dass sie von den empfohlenen Versicherungen, mit denen häufig auch gesellschaftsrechtliche Verbindungen bestehen, am Provisionskuchen beteiligt werden. Diese Provisionen werden „Kick-Backs“ genannt. Die Kick Backs  können zurückgefordert werden. Die Unterzeichnerin konnte im vergangenen Jahr rund  30.000 € für Ihre Mandantschaft realisieren.

Beim Verfolgen Ihrer Ansprüche auf Rückzahlung Kick Backs  bin ich Ihnen gern behilflich.

Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten sind unwirksam



In der Ausgabe  vom April 2014 in der Verbandszeitung des Verbandes Wohneigentum Baden Württemberg e.V. zum Thema  „Ungebührliche Gebühren“ hatte ich auch Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten erwähnt. 

Im Mai 2014  hat nun auch der Bundesgerichtshof diese Gebühren für unzulässig erklärt. Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen der Argumentation der beteiligten Banken, wonach die in den Banken-AGB enthaltenen Gebühren als nicht überprüfbare Preisabsprachen zu gelten hätten, eine Absage erteilt. Damit steht jetzt auch höchstrichterlich fest, dass Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulässig sind, sofern sie sich aus den AGB oder dem Leistungsverzeichnis ergeben. 
Vorsicht ist angebracht, wenn die Banken mit ihren Kunden „individuelle Vereinbarungen“  über Gebühren treffen. Es handelt sich dann häufig um so genannte "ausgehandelte Bearbeitungsgebühren". Aber auch bei denen kommt es darauf an, ob der Kunde tatsächlich Einwirkungsmöglichkeiten auf das Ob und die Höhe der Gebühren bei den Verhandlungen hatte. Die Abgrenzung kann also  schwierig sein. Zurückgefordert werden können die Gebühren, die bei Krediten ab 2011 vergeben wurden. Zu beachten ist jedoch, dass für Vorgänge aus dem Jahr 2011 Ansprüche die Verjährungsfrist Ende 2014 abläuft. Eile ist damit geboten.

Freitag, 6. Dezember 2013

Stichtag 31.12.2013 - befristete Möglichkeit, in die Krankenversicherung zurückzukehren und seine Altschulden loszuwerden!

Wer trotz Versicherungspflicht sich mangels Mitteln nicht krankenversichern konnte, ist durch Beitragsrückstände und Zinsen immer tiefer in die Schuldenfalle gerutscht. Bis zum 31.12.13 gibt es eine einmalige Chance, diese Schulden erlassen zu bekommen. Es ist Eile geboten und man darf sich von den Krankenversicherungen nicht abwimmeln lassen. Die Rechtslage gilt für gesetzlich und privat (gerade nicht) Krankenversicherte. Erst heute Morgen versuchte eine Mitarbeiterin der Continentalen einen Anspruchsteller mit falschen Auskünften abzuwimmeln.

Mittwoch, 20. November 2013

Wem stehen die Gebühren zu oder wie ein Mandant versuchte, seinen Anwalt auszutricksen

Ein Rechtsstreit endete  durch Vergleich bei entsprechender Aufteilung der Gebühren. Die Gegenseite ließ die Kosten festzusetzen. Nach Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses forderte ich die Rechtschutzversicherung meines Mandanten auf, an den Gegenanwalt zu zahlen. Das geschah prompt. 
Die Zahlungsaufforderung des gegnerischen Anwalts überschnitt sich mit der Zahlung der Rechtschutzversicherung. Am Tage des vom Kollegen gesetzten Fristablaufs erreichte mich abends um 19.00 Uhr eine E-Mail seiner Partei mit dem Inhalt: 

"Unser Anwalt hat keine Inkassovollmacht. Bitte zahlen Sie direkt an uns."

Die E-Mail leitete ich an den Kollegen weiter mit der Aufforderung, den Kostenfestsetzungsbeschluß entwertet herauszugeben.
     
Heute ging sein Brief ein:

"Ich bestätige den Eingang der festgesetzten Kosten auf meinem Konto.  Selbstverständlich stand dieser Betrag mir zu, da es sich um meine Gebühren in der Vertretung für die Personen XY handelt. Dass meine Mandantschaft sich meine Gebühren aneignen wollte, ist nahezu unglaublich. Ich habe gegenüber meiner Mandantschaft entsprechend reagiert."


Es steht zu vermuten, dass die wohl langjährige Mandatsbeziehung rigoros beendet wurde.

Dienstag, 29. Oktober 2013

Willkür oder was die Arbeitsagentur in Heidelberg unter Fortbildung versteht!




Die in Heidelberg und Umgebung ansässig gewesenen amerikanischen Streitkräfte, die nun bekanntlich fast vollständig verlagert worden sind, hatten auch sehr viele deutsche Mitarbeiter beschäftigt. Es gab dort unter anderem eine große Anzahl von Beschäftigten, die als  Allrounder  eingesetzt worden waren, z. B. der Instandhaltung von Fahrzeugen oder Wohnungen. Diese Mitarbeiter waren 20 oder 30 Jahren bei den Streitkräften beschäftigt und stehen nun im Alter von 50 Jahren und älter arbeitslos auf der Straße.

Ihre Spezialität ist die Vielseitigkeit, eine Eigenschaft, mit der die Mitarbeiter der Arbeitsagentur Heidelberg offensichtlich nicht umgehen können. Einem solchen Arbeitsuchenden wurde nach eigenen Angaben vor kurzem als Fortbildungsmaßnahme ein Kurs bei der Volkshochschule zur Erlernung der  vier Grundrechenarten angeboten. Der Arbeitsuchender drohte daraufhin, wegen dieser Beleidigung mit seinem Anwalt wieder zu kommen, was die Mitarbeiterin zum Einlenken bewegte. Kreativ, wie sie war, schlug sie als nächstes vor, der  Arbeitsuchende könne doch einen Malkurs  belegen. Auf die Frage, was er danach mit dieser „Fortbildung“  anfangen solle, kam der Vorschlag, er könne sich dann als Künstler selbstständig machen.  Das würde von der Arbeitsagentur gefördert.

Auch dieses Ansinnen hat der  Arbeitsuchende zu Recht abgelehnt.

Es wundert nicht, dass die Mitarbeiterin der Arbeitsagentur Heidelberg eine junge Dame von um die 30 war, welche die Lebensleistung, die der Arbeitsuchende bereits hinter sich hat, erst noch erbringen muss. 

Offensichtlich verleitet das Gefühl der Unkündbarkeit bis zur Rente in der sozialen Hängematte  zu einer bodenlosen Arroganz und Menschenverachtung,  um so mit Arbeit suchenden Menschen umzugehen.

Da der Fisch bekanntlich vom Kopf her  stinkt, ist davon auszugehen, dass diese Verhaltensweise von der Behördenleitung gebilligt und auch erwartet wird.

Eine bodenlose Sauerei!





Donnerstag, 24. Oktober 2013

Kein Anwalt will das Mandat übernehmen!



Gegner  beantragt Fristverlängerung:

Begründung:

„Mehrere Versuche  mich in dieser Klage anwaltlich vertreten zu lassen, sind gescheitert. Keiner der angesprochenen Rechtsanwälte war bereit, in einem solchen Verfahren gegen einen Kollegen das Mandat zu übernehmen.
Ich sehe daher keine andere Möglichkeit als die Klageerwiderung in eigener Leistung zu erbringen.
Der Sachverhalt ist, aus meiner Sicht, eindeutig, aber nicht von geringem Umfang, was die Darstellung betrifft….“.

Vermutung: Die Darstellung wird mindestens den Umfang eines dicken Leitz-Ordners haben. 

Top 1 im Ranking  

Montag, 9. September 2013

Rechtsanwälte und Social-Media-Marketing


Rechtsanwälte und Social-Media-Marketing  - warum sich Fortbildung lohnt

Fortbildung gehört bei Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zum Pflichtprogramm. Dazu gehört auch das Thema Social Media speziell für Rechtsanwälte, also in eigener Sache.
Aus diesem Grunde besuchte ich am 4. September 2013 die Social Media Kanzlei Konferenz (SMKK 13) in Köln. 

Von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr boten hochkarätige Experten und Expertinnen in ihren Vorträgen rund 120 Teilnehmern (m. / w.) hochwertiges Fach- und Insiderwissen. Selbst international arbeitende Kanzleien hatten MitarbeiterInnen abgeordnet.

Von Professor Dr. Marion Halfmann, die an der Universität Rhein-Waal in Kleve tätig ist, erfuhren wir aus einer von ihr betreuten Studie, dass Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen von der Bevölkerung grundsätzlich positiv und als hilfreich wahrgenommen werden. Einige Angaben der auf der Straße befragten Passanten -  Rechtsanwälte sind Großverdiener, Anzug- und Schlipsträger, ein bißchen langweilig - sorgten für Heiterkeit.
Bei der Bevölkerung besteht nach dieser Studie allerdings  ein Informationsdefizit,  das über verschiedene Kommunikationswege abgebaut werden kann. Neben der klassischen Werbung gehören dazu heute auch die Wege, die das Internet und Social Media bieten.
Das Thema des Vortrages waren die Erwartungen der Mandanten an die Kanzleiwebseite. Die Kanzleiwebseite ist vor, während und nach der Mandatserteilung für Mandanten und potentielle Mandanten von Bedeutung. Der Mandant erwartet Informationen über die Kanzlei, die Rechtsanwältin / den Rechtsanwalt, den Verfahrensablauf, Neuigkeiten, aber auch Originelles und Amüsantes.  Bezogen auf die einzelnen Phasen der Information, Mandatsanbahnung, Auftragserteilung, Mandatsbearbeitung, in denen der Mandant die Kanzleiwebseite besucht, wurden Tipps gegeben, wie sich die Erwartungen der Mandantschaft erfüllen lassen. 

Herr Tembrink , der sich mit dem Marketing für Rechtsanwälte bei You-Tube befasst, führte in das Video-Marketing ein. Hierbei erfuhren die TeilnehmerInnen, warum Video-Marketing für Rechtsanwaltskanzleien wichtig sein kann, welche Fehler dabei gemacht werden können und wie diese zu vermeiden sind.  Die meisten Benutzer bei You-Tube sind übrigens älter als 45 Jahre.

Rechtsanwalt Michael Friedmann, Gründer von mehreren Plattformen für Online-Rechtsberatung, sorgte mit der  provokanten  Aussage, "99 % der Anwälte haben keinen Erfolg mit Facebook" für Irritation, seine Begründung für Heiterkeit.
Einer der Gründe ist, so Friedmann, dass Anwälte Facebook einfach nicht verstehen. Für die rund 120 Teilnehmer gilt dies in Zukunft nicht mehr!

Frau Ilona Cosack, Inhaberin der ABC Anwaltsberatung Cosack gab Tipps zur Darstellung bei Xing:  wie man dort sein Teilnehmerprofil ausfüllt und  welche Möglichkeiten der Kontaktsuche und Kontaktpflege das Business Netzwerk bietet.
Zur Verdeutlichung gab es Hinweise auf gute und weniger gute Xing-Profile. Dort nur einen Account zu haben, genügt jedenfalls nicht mehr.