Täuschung durch den Händler
Achtung: Mercedesfahrer, die einen Diesel 6 b fahren:
Mandantschaft
hat letztes Jahr erstmals einen Diesel erworben. Im November wurden
beim Händler Winterreifen aufgezogen.
Auf dem
Heimweg fiel den Mandanten auf, dass das Fahrzeug viel lauter
war. Auch die Gangschaltung war ruppiger geworden. Eine Woche
später kam von Kraftfahrtbundesamt im Namen von Mercedes eine
Aufforderung zum freiwilligen Software-Update.
Weil beim Händler niemand
sagen konnte oder wollte, wie sich dieses
Software-Update auswirkt, wollte der Käufer das Update vorerst nicht
aufspielen lassen.
Beim telefonischen Kontakt mit Mercedes stellte sich
heraus, dass der Händler beim Reifenwechsel still und
heimlich das Software-Update aufgespielt hatte:
- ohne Rücksprache mit dem Kunden,
- ohne dessen Zustimmung und
- ohne diesen nachträglich zu informieren.
Auch die ABE war dem Kunden nicht ausgehändigt worden, obwohl diese zu den Autopapieren gehören, die jeder Fahrer des KfZ mit sich führen
muß.
Folgen des Software-Updates: Eine drastische Erhöhung des Spritverbrauchs von 6 auf 9 l Diesel, laute Motorgeräusche, ruckliges Getriebe.
Es ist davon auszugehen, dass dies kein Einzelfall ist.
Das Vorgehen des Händlers ist illegal.
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