Donnerstag, 24. Juli 2014

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Verbraucherkreditverträgen und die Folgen



Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und die Folgen

Seit 2002 müssen Finanzierungsinstitute (Banken, Bausparkassen, Sparkassen und Versicherungen) Darlehensverträge mit einer schriftlichen Widerrufsbelehrung versehen. Zum notwendigen Inhalt hat das Bundesjustizministerium Mustertexte entworfen.
Stattdessen wurden in vielen Fällen von den Finanzierungsinstituten eigene Texte entwickelt, die sich im Nachhinein als zu schwammig und irreführend erweisen.

Das hat Auswirkungen auf den Bestand der abgeschlossenen Kreditverträge. Diese sind nämlich angreifbar. Aus diesem Grund können Kreditnehmer auch nach vielen Jahren noch ihr Widerrufsrecht ausüben. Das Widerrufsrecht verjährt nicht.

Hiervon betroffen sind die Widerrufsbelehrungen namhafter Banken und Versicherungen, Bausparkassen und örtlicher Sparkassen.

Nach dem Widerruf ist der Kredit zurückzuzahlen. Für den Zeitraum, in dem der Kredit dem Kunden zur Verfügung gestanden hat, hat der Kreditnehmer nur die marktüblichen Zinsen zu zahlen. Das Finanzierungsinstitut muss umgekehrt seinem Kunden die erhaltenen Zinsen und auch den Ertrag, den es mit diesen Zinsbeträgen erwirtschaftet hat, herausgeben.
Außerdem haben die Banken auch die gezogenen Nutzungen, also Zinsen auszuzahlen. 

Die Überprüfung der Widerrufsbelehrungen rückwirkend bis 2002 lohnt sich schon deshalb, weil die heutigen Zinsen den niedrigsten Stand des letzten Jahrzehnts erreicht haben. Das Widerrufsrecht eröffnet somit die Möglichkeit, sich z. B. von einer teuren Baufinanzierung und auch von einem Forward-Darlehen zu lösen. Selbst, wenn der Kredit bereits zurückgezahlt wurde, kann sich eine Überprüfung im Nachhinein noch lohnen.

Manche Banken sich auch bereit, ihren Kunden entgegen zu kommen und mit ihnen eine einvernehmliche Lösung zu finden, wobei sie selbstverständlich vorwiegend ihr eigenes Interesse im Auge haben. 

Bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wird, sind drei Schritte unumgänglich:

1. Prüfen der Widerrufsbelehrung
2. Ablösebetrag des Kredits ermitteln und Finanzierung sicherstellen
3. Ausübung des Widerrufsrechts

Dies beinhaltet komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragen, die ohne fachliche Hilfe in der Regel nicht zu klären sein werden.
Von übereiltem Handeln ist dringend abzuraten.

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