Seit dem
01.11.2018 gibt es in Deutschland die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage,
mit der Geschädigte die Möglichkeit haben, sich einer von
Verbraucherverbänden angestrengten Klage kostenlos anzuschließen.
Die Musterfeststellungsklage
ist aktuell in aller Munde. Alle Medien berichten darüber.
Was
Verbraucherverbände und ihre Anwaltskanzleien den Leuten allerdings
nicht sagen:
- Jeder,
der sich dieser Musterfeststellungsklage anschließt, kann seine Ansprüche
selbst erst einmal nicht verfolgen. Er ist dem Verlauf und dem Ergebnis
der Musterfeststellungsklage auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.
- Danach
steht jedoch nur fest, was man ohnehin schon aus der Presse weiß, nämlich
das der Autokonzern im großen Stil Abgasanlagen manipuliert und seine
Kunden betrogen hat. Auf das Musterfeststellungsverfahren hat der
einzelne geschädigte Autokäufer keinen Einfluss.
- Die
Musterfeststellungsklage entscheidet nur darüber, ob der Hersteller
bei bestimmten Fahrzeugen die Abgasanlage manipuliert hat oder nicht.
- Wenn
es dann endlich um Schadensersatzansprüche des jeweiligen betroffenen
Autokäufers oder Leasingnehmers geht, muss dieser, gestützt auf das
Ergebnis der Musterfeststellungsklage, seine eigenen Ansprüche
dennoch selbst verfolgen.
VW und ihm folgend
auch andere Autohersteller werden dann das übliche Spiel betreiben,
auf Zeit spielen, Softwarelösungen oder Rabatte beim Umstieg vom
Alt- auf ein Neufahrzeug anbieten.
- Das
Nervenspiel für den einzelnen Autokäufer wird also weitergehen. Irgendwann
wird er merken, dass er nur hingehalten wird und er nun doch
selbst klagen muss. Auch dieser Prozess wird mit großer Wahrscheinlichkeit
durch zwei Instanzen gehen. Ein weiterer Zeitverlust von
rund drei Jahren im Durchschnitt ist realistisch.
Wenn also
Geschädigte die nächsten fünf Jahre ihres Lebens damit
verbringen wollen, ihren Schadensersatzansprüchen hinterherzulaufen, dann ist
die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage der sicherste Weg
dazu.
Wer diesen Weg nicht verfolgen will, sollte jetzt selber klagen. Dann ist
er auch Herr seines Verfahrens!
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Viel Nebel |
Der Hype um die
Musterfeststellungsklage überlagert andere und einfachere Möglichkeiten,
die privaten Autokäufern zur Verfügung stehen.
- Für
Autokäufer, die nämlich ihren Pkw über ein Darlehen finanziert
oder geleast haben, besteht anstelle des beschwerlichen Weges
über die Musterfeststellungsklage in sehr vielen Fällen eine viel
einfachere Lösung.
Wegen fehlerhafter
Widerrufsbelehrungen im Darlehens- oder Leasingvertrag können
viele dieser Vertrage widerrufen werden.
Bei wirksamen
Widerruf müssen die Verträge rückabgewickelt werden.
Zwar wird
man auch in solchen Fällen häufig den Gerichtsweg einschlagen müssen.
Diese Gerichtsverfahren werden aber in wesentlich schnellerem Tempo
erledigt sein, weil es auf die Frage, ob das betreffende Auto
ebenfalls dem Abgasskandal unterliegt oder nicht, gar nicht ankommt.
Fahrzeugkäufern
oder Leasingnehmern, die vom Abgasbetrug / Dieselskandal nicht betroffen
sind, sich aber aus irgendwelchen Gründen von ihrem Fahrzeug vorzeitig
trennen wollen, hilft die Musterfeststellungsklage nicht!
- Wer also
Fahrzeuge mit einem Benzinmotor erworben oder geleast hat, gleichgültig,
ob es sich dabei um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handelt, kann bei
fehlerhafter Widerrufsbelehrung den Widerrufsjoker/Autojoker geltend
machen und sich durch Widerruf vom Vertrag lösen.
- Als Folge
davon ist das Fahrzeug zurückzugeben gegen Erstattung aller
Zahlungen abzüglich geleisteter Zinsen.
- Ab bestimmten
Jahrgängen ist noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die
tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges zu leisten.
- Wer also
über eine Herstellerbank oder eine Hersteller nahe
Leasinggesellschaft finanziert hat, hat somit extrem gute Karten,
sich von seinem Fahrzeug auf elegante Art und Weise zu trennen.
Alle deutschen Hersteller haben eigene Banken und Leasinggesellschaften.
- Ausländische
Autohersteller arbeiten fest mit bestimmten deutschen Banken
zusammen.
Die Anzahl fehlerhafter Widerrufsbelehrungen und damit der
angreifbaren Darlehensverträge / Leasingverträge ist extrem hoch.
Wer eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen hat, hat Anspruch
auf Deckungszusage, trägt also auch kein Kostenrisiko, allenfalls eine
kleine Selbstbeteiligung.