Nachdem
ich innerhalb kurzer Zeit 2 Testamente vorgelegt bekommen hatte, in denen
der gleiche Fehler gemacht worden war, soll dieser Beitrag dazu
dienen, das Bewusstsein für die Fehleranfälligkeit
von privaten Testamenten, die ohne anwaltliche Hilfe erstellt werden,
zu schärfen.
Neben der
gesetzlichen Erbfolge gibt es bekanntlich die Möglichkeit individuelle Regelungen
und Wünsche durch ein Testament festzulegen.
Dieses Testament
soll möglichst umfassend sein, um zu gewährleisten, dass der tatsächliche
Wille der Person / der Personen auch tatsächlich durchführbar ist.
Ein gemeinsames
Testament lässt sich nur von Ehegatten errichten.
Häufig wird in diesen
Fällen der überlebende Ehegatte als Erbe des Vorverstorbenen eingesetzt
und die gemeinsamen Kinder als Erben des Längstlebenden zu Erben
vorgesehen.
In dieser
Grundform liegt ein in sich schlüssiges Testament vor, was im zweiten Erbfall
dann dazu führt, dass die Kinder der Ehegatten Schlusserben des
Längstlebenden werden und sich damit häufig die Einholung eines Erbscheins
erübrigt.
In einem
Fall hatten die Ehegatten sich zwar gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt,
aber für den Tod des Längstlebenden keine Erben bestimmt.
An anderer
Stelle im Testament hatten sie zwar ihre beiden Kinder einmal erwähnt. Ob
diese aber auch testamentarische Erben werden sollen, wenn der Längstlebende verstirbt, war nicht geregelt.
Das hatte zur Folge, dass hinsichtlich der Erbfolge des Längstlebenden
gar kein Testament existiert, also die gesetzliche Erbfolge eingreift.
Gesetzt
den Fall, der Längstlebende hätte auch noch außereheliche Kinder, würden
diese also neben den ehelichen Kindern Miterben werden.
Außerdem
gibt es nun Probleme bei der Umschreibung von Bankkonten oder der Berichtigung
des Grundbuchs.
Die hinterbliebenen Kinder erben nämlich nun nicht aufgrund
des Testaments, sondern aufgrund Gesetzes. Sie müssen daher nachweisen,
dass sie die einzigen Kinder des längstlebenden Elternteils sind. Dazu wird ein Erbschein erforderlich werden,
den man sich hätte ersparen können, wenn das Testament vollständig gewesen
wäre. Es entstehen also zusätzliche Kosten.
Im zweiten
Fall enthält das Testament wiederum keine Regelung, wer Erbe nach dem Tod
des Längstlebenden werden soll. Der Längstlebende war sogar befugt, das Testament einseitig abzuändern. Der Längstlebende hätte also danach das
ganze Vermögen testamentarisch beliebig auch an nicht verwandte
Personen oder Institutionen vererben können.
Außerdem
enthält dieses Testament auch noch einen Pflichtteilsentzug für den Fall,
dass die Kinder des Ehepaares nach dem Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil
fordern würden.
Der Entzug
des Pflichtteils ist gesetzlich an
strenge Voraussetzungen gebunden. Es muss begründet werden, warum ein oder
mehrere Kinder sich so erbunwürdig verhalten haben, dass sogar ein Pflichtteilsentzug
ausnahmsweise gerechtfertigt ist. Dazu
enthält das Testament kein Wort.
Die Kinder
haben das Testament mit dem Pflichtteilsentzug nach dem Tod des erstversterbenden
Elternteils akzeptiert und auch keinen Pflichtteil verlangt.
Auf die Pflichtteilsklausel
hätte sich der überlebende Ehegatte aber nicht berufen können. Auf Verlangen eines oder gar aller Kinder
hätte er den Pflichtteil ausbezahlen müssen.
Häufig
führt dies zum Verkauf des Häuschens, dass sich die Eltern mühsam erarbeitet
haben. Dies entspricht sicherlich
nicht dem Willen der Erblasser.
Auch im
zweiten Testament sind die Kinder nach dem Tod des Längstlebenden gesetzliche Erben geworden, weil das
privatschriftliche Testament lückenhaft ist.
Fazit:
Auch bei angeblich einfachen privaten und wirtschaftlichen Verhältnissen
sind Fehler im Testament aus Unkenntnis häufig vertreten. Das kann dazu
führen, dass der Wille der testierenden Personen unter Umständen nicht
umgesetzt wird oder sogar das Gegenteil
davon eintritt.
Von eigenhändigen
Formulierungen eines Testaments ohne rechtliche Beratung kann daher nur
dringend abgeraten werden.
Mit über 400
Paragraphen ist das Erbrecht kompliziert und für Laien auch nicht annähernd
zu überblicken.
Fehler mit
weitreichenden Folgen sind daher fast vorprogrammiert!
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