Aus dem Alltag einer Rechtsanwältin - von Sinn, Unsinn und Wahnsinn im Dienste der Justitia -
Mittwoch, 25. Januar 2017
Mein Ärgernis dieses Winters: Autofahrer und ihre Christbaumbeleuchtung
Seit Monaten bewegen sich im Straßenverkehr motorisierte Fahrzeuge, vorwiegend PKW jeden Fabrikats, jeder Größe, gesteuert von Person jeden Geschlechts und jeden Alters mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern, obwohl weit und breit die Sicht weder durch Nebel noch durch starken Regen oder Schneefall beeinträchtigt ist.
Tipp für alle diejenigen, die am 1. Oktober schon einmal vorsichtshalber die Nebelscheinwerfer eingeschaltet haben: An dem Knopf, Schalter oder Hebel, den Sie seinerzeit zum Einschalten bedient haben, lässt sich die Christbaumbeleuchtung auch wieder ausschalten.
Starke Sichtbeeinträchtigung rechtfertigt den Einsatz von Zusatzbeleuchtungen nur dann, wenn die Sicht in der Horizontalen beeinträchtigt ist, nicht aber in der Senkrechten. Wenn Sie also Baumkronen, Straßenlaternen und fünfstöckige Häuser noch problemlos sehen können, dann liegen die Voraussetzungen für die Nebelscheinwerfer einfach nicht vor! Ihre gedankenlose Beleuchtung ist nicht nur überflüssig, sondern rücksichtslos und ungefährlich, insbesondere bei sternklarer Nacht im Gegenverkehr.
Wer also die Vorrichtung zum Ausschalten der Nebelscheinwerfer – manche haben zusätzlich auch noch die Nebelschlussleuchte eingeschaltet, – nicht findet, ohne das Betriebshandbuch bemühen zu müssen, der hat am Steuer eines Kfz schlicht nichts zu suchen!
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Viel schlimmer -und gefährlicher- sind allerdings die Zeitgenossen, die mit nicht richtig eingestellten Scheinwerfern oder nicht richtig benutzter Leuchtweitenregulierung unterwegs sind. Denn im Gegensatz zu einem Abblendlicht, das für den Gegenverkehr und Vorausfahrende die Blendwirkung eines Fernlichtscheinwerfers hat, ist ein Nebelscheinwerfer bei klarer Sicht schon fast Balsam für die Augen.
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