Donnerstag, 18. September 2014

Das entschleunigte Unternehmen

Ein Unternehmen beauftragte im Frühjahr 2013  einen Telefonbuchverlag aus Karlsruhe mit der Erstellung eines Eintrags in Google Places. Nach mehreren fruchtlosen Erinnerungen des Mandaten, die Leistung nun doch endlich zu erbringen, kündigte er nach 4 Monaten den Auftrag, weil der Verlag die Leistung nicht erbracht hatte. Der Verlag schickt dennoch Rechnung und fleissig Mahnungen. Schließlich kommt ein Anwaltsbrief, den ich mit einer halben Seite beantworte und mitteile,  dass mein Mandant mitnichten zahlen wird, auch nicht seine Gebühren.  Außerdem kündige ich strafrechtliche Überlegungen an. Heute am 18.09.2014 und 10 Monate später kommt ein Brief vom 11.09.14 an, in dem der Verlag "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" die Rechnung storniert.

Begründung: "Mit diesem Schritt möchten wir die Basis für eine mögliche, zukünftige Geschäftsbeziehung legen".

2 Unterschriften i. A.

Gelesen und gelacht.

Keine Entschuldigung, kein Bedauern. 

Ich glaube nicht, dass mein Mandant bei diesem "Service" an einer neuen Geschäftsbeziehung interessiert ist.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen