Mittwoch, 26. Juni 2013

Elektrofahrrad - was ist zu beachten

Elektro-Fahrräder gibt es in unterschiedlichen Ausstattungen. Danach richtet sich auch, ob ein Führerschein benötigt wird und welcher Versicherungsschutz erforderlich ist.

Das Pedelec gilt als normales Fahrrad, ist aber mit einem Motor zur Unterstützung ausgestattet.  Der Motor lässt sich nur in Betrieb nehmen, wenn der Radfahrer auch die Pedalen benutzt. Der Motor lässt sich über einen Schalter am Lenker dazu schalten.  Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25  km/h. Das Pedelec benötigt keine Zulassung und darf auf Radwegen gefahren werden. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht.
Versichert ist  das Fahrrad in der privaten Haftpflichtversicherung, die unbedingt abgeschlossen werden sollte.

Ein Pedelec mit Anfahrhilfe und ein Speed-Pedelec setzen den Motor schon beim Anfahren, also ohne gleichzeitiges Treten ein. Sie unterscheiden sich in der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit (25 km/h oder 45 km/h). Für beide ist mindestens der Mofaführerschein oder der Autoführerschein erforderlich.

Für das sog. Speed-Pedelec ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.  Ob ein Helm getragen werden muss, ist noch nicht geklärt.

Der Eigentümer  eines Pedelec mit Anfahrhilfe  sollte dafür sorgen, dass es in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Helmpflicht besteht nicht.

Bei E-Bikes, die auch nur mit Motorkraft einsatzfähig sind, also nicht zwingend zusätzlich die Pedalen betätigt werden müssen, besteht Versicherungszwang durch Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Benötigt wird außerdem mindestens ein Mofaführerschein. Sie dürfen nur mit Helm gefahren werden.

Alles klar?  Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihre Rechtsanwältin.

1 Kommentar:

  1. Leider sind viele Elektrofahrräder, E-Bikes, Pedelecs etc. unsicher, wie die Stiftung Warentest herausgefunden hat.

    http://www.zeit.de/auto/2013-05/elektrofahrrad-test-sicherheitsmaengel

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