Donnerstag, 23. Februar 2012

Advocard ist Anwalts Liebling

Die Advocard Rechtschutzversicherung wirbt bekanntlich damit, des Anwalts Liebling zu sein. Bei der Vorlage der Mitgliedskarte "hilft der Anwalt sofort."

Heute erschien bei mir ein neuer Mandant, der bei der Advocard rechtsschutzversichert ist. Der Rechtsschutzversicherungsvertrag wurde seinerzeit bei der Volksfürsorge abgeschlossen, die irgendwann einmal von der Advocard Rechtschutzversicherung übernommen worden ist.


Bei der Anfrage, ob Rechtsschutz für den betreffenden Fall besteht, wollte der  Versicherungsnehmer von seiner Versicherung auch wissen, aber er nicht auch eine Mitgliedskarte bekommen kann.

Die Antwort darauf zu seinem und auch meinem Erstaunen: Sein Vertrag stamme ja von der Volksfürsorge und deshalb bekäme er keine Mitgliedskarte.
Es gibt also augenscheinlich zweierlei Kunden bei der Advocard: solche die früher bei der Volksfürsorge versichert waren und solche, die mit der Rechtsnachfolgerin Advocard einen Rechtschutzversicherungsvertrag abgeschlossen haben. Nur Letztere erhalten eine Mitgliedskarte!

Immerhin: Bei den Versicherungsbeiträgen wird nicht zwischen alten und neuen Kunden unterschieden.

Es erübrigt sich jeglicher Kommentar.

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