Aus dem Alltag einer Rechtsanwältin -
von Sinn, Unsinn und Wahnsinn im Dienste der Justitia -
Samstag, 26. Februar 2011
Muß Vermieter den Nachmieter akzeptieren?
Entgegen weit verbreiteter Meinung ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine bestimte Person oder überhaupt einen Nachmieter zu akzeptieren.
Das hat das Amtsgericht München entschieden: AG MÜnchen, Az: 412 C 3825/08
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