Vorlage an den Europäischen Gerichtshof!
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue
Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
"Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat
des Bundesverfassungsgerichts die Verfahren betreffend die Frage, ob das Public
Sector Purchase Programme (PSPP) der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von
Wertpapieren des öffentlichen Sektors mit dem Grundgesetz vereinbar ist,
ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur
Vorabentscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige
Gründe dafür, dass die dem Anleihenkaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse
gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen sowie über das
Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgehen und
damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreifen. Der Senat beantragt
die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß Art. 105 der
Verfahrensordnung des Gerichtshofs der Europäischen Union, weil die Art der
Rechtssache ihre rasche Erledigung erfordert.
Sie können den Text im Internet über folgende URL
erreichen:
Herausgeber: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3,
76131 Karlsruhe © Bundesverfassungsgericht - 2016
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