Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung
von Schmerzensgeld nach rechtswidriger Freiheitsentziehung Pressemitteilung Nr.
54/2016 vom 10. August 2016
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue
Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer
des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde
gegen die Abweisung einer Schmerzensgeldklage stattgegeben und die Sache zur
erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Im Ausgangsverfahren
klagte der Beschwerdeführer erfolglos auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, weil
er im Zusammenhang mit Protesten gegen einen Castortransport rechtswidrig in
Gewahrsam genommen worden war. Die Klageabweisung verletzt den Beschwerdeführer
in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1
GG) und in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG),
da das Landgericht insbesondere die Bedeutung der Verletzung des Grundrechts
aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht in die gebotene Gesamtschau aller Umstände
des Einzelfalles einbezogen hat.
Sie können den Text im Internet über folgende URL
erreichen:
Herausgeber: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3,
76131 Karlsruhe © Bundesverfassungsgericht - 2016
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