Montag, 20. Juli 2015

Widerrufsbelehrung der BHW eindeutig falsch!

In Abs. 1 weicht die Widerrufsbelehrung der Bausparkasse von der Muster-Widerrufsbelehrung ab.

Die Bausparkasse hat in 2008 fast die gesamte Widerrufsbelehrung einer eigenen Bearbeitung unterzogen und dabei Formulierungen verwendet, die zu einer Verwirrung beim Darlehensnehmer führen. Außerdem sind Pflichtbestandteile nicht enthalten. Es fehlen ferner die Überschriften – Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen, besondere Hinweise -, was von der Rechtsprechung bisher schon nicht akzeptiert worden ist. Die Herausgabepflicht bezüglich erbrachter Leistungen und gezogener Nutzungen sind einseitig zugunsten der BHW formuliert. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrmals entschieden, dass die Bank jeden Vertrauensschutz verliert, wenn sie die Widerrufsbelehrungen selber formuliert und vom jeweils geltenden Muster abweicht.

Kunden der BHW haben sehr gute Chancen, aus überhöhten Kreditverträgen herauszukommen.

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