Mittwoch, 22. Mai 2013

Die vier Grundrechenarten

Rechnen ist manchmal schwer.

Eine Mandantin hatte einen Schadensersatzanspruch gegenüber einem angehenden "Steuerberater" und musste wegen diverser verspäteter Veröffentlichungen der Bilanzen im Handelsregister Ordnungsgelder an das Bundesamt der Justiz zahlen. Der Verursacher des Schadens verpflichtete sich, den Schaden in Raten zu tilgen. Die Zahlungen sollten an meine Mandantin gehen. Vor kurzem teilte nun der Schuldner mit, dass seiner Berechnung nach alles erledigt sei. Vorsichtshalber habe ich die Mandantin gebeten, bei der Behörde eine Forderungsaufstellung anzufordern.

Diese Forderungsaufstellung des Bundesamtes für Justiz habe ich heute erhalten. Daraus ergibt sich noch ein Restbetrag von ca. 5.000 €, den meine Mandantin schuldet. Meine Mandantin hat die Zahlungen des Schuldners also nicht in voller Höhe an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet..

Mit anderen Worten: Der Schuldner hat seine Verbindlichkeit gegenüber meiner Mandantin vollständig getilgt, meine Mandantin ihre Schuld  gegenüber der Behörde allerdings nicht.

Irgendwie ist Frau Mandantin aber der Meinung, sie habe noch weitere Zahlungen vom ehemaligen Schuldner zu erhalten.

Mir fehlen die Worte.

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