Freitag, 9. Dezember 2011

ADAC Rechtschutz - nicht informierte Mitarbeiter

 Meine genervte Antwort an die ADAC-Rechtschutzversicherung wegen 105 Euro zurückfließender Gerichtskosten:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom 06.12.2011 beweist, daß Sie keine Aktenkenntnis haben. Sie hatten 105 Euro Gerichtskosten verauslagt. Am 11.03.2011 habe ich Ihnen 70 Euro vom Gericht zurückerstattete Gerichtskosten zurücküberwiesen und am 24.11.11 weitere 35,67 Euro ( nicht 35.37 Euro, wie Sie schreiben) -, nachdem ich diesen Betrag habe festsetzen und beitreiben lassen. Die 0,67 Euro sind Zinsen aus den 35 €.

Damit haben Sie erhalten, was Ihnen zusteht. Das sinnlose Anwaltsbeschäftigungsprogramm durch Anfragen nicht informierter Mitarbeiter der ADAC-Rechtschutzversicherung hat damit ein Ende. Weitere Anfragen werde ich nicht beantworten."

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