Donnerstag, 3. November 2011

Kick-Backs und Schadensersatz

Für vermittelte Versicherungen, Wertpapierkäufe, Fondsanteile bekommen Geldinstitute Provisionen. Der Interessenkonflikt ist damit automatisch gegeben. Der Bankmitarbeiter, der an diesen Provisionen auch partizipiert, wird im Zweifel das Produkt und den Vertragspartner enpfehlen, von dem die Bank die höchste Provision erhält und nicht, was zum Wohle seines Kunden ist. Seit vielen Jahren steht aufgrund BGH-Rechtsprechung fest, daß der Kunde über die Provisionszahlung aufzuklären ist. Dagegen wird beharrlich verstoßen. Der Kunde kann auch nach langen Jahren noch Schadensersatz verlangen.
Wenn Sie mehr wissen wollen, rufen Sie mich an. Tel. 06203-958 290

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