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Montag, 15. August 2016

Dürfen Bausparkassen gut verzinste Altverträge kündigen?

Das OLG Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 29.07.2016 das Recht der Bausparkassen, bei Zuteilungsreife von mehr als 10 Jahren gut verzinste Bausparverträge zu kündigen, bejaht. Die Revision zum BGH ist zugelassen. 

Bisher haben die  Oberlandesgerichte Hamm, Celle und Köln auch diese Meinung vertreten. Nur das OLG Stuttgart hat zugunsten der Bausparer geurteilt. Bis zur höchstrichterlichen Entscheidung bleibt die Sache spannend. 

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